Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L111 vom 8. April 2020 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2020/494 der Kommission vom 24. März 2020 zur Annahme einer 13. aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf
die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der borealen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden Anteil. Estland, Lettland und Litauen liegen vollständig innerhalb der borealen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
An der borealen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden Anteil. Estland, Lettland und Litauen liegen vollständig innerhalb der borealen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste
von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen
biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2005/101/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte (zwölfte) Aktualisierung
erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/21 der Kommission.
Normalerweise werden die Listen der EU-Kommission zu den FFH-Gebieten in den einzelnen biogeographischen Regionen um den Jahreswechsel aktualisiert. Es stellte sich jedoch heraus, dass die ursprüngliche Liste für die boreale Region sachliche Fehler in Bezug auf die Fläche von drei Gebieten in Litauen enthielt. Deshalb musste die Liste berichtigt werden. Dadurch konnte die Bekanntgabe der Liste erst im März 2020 erfolgen.
Die 13.
Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu
bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 1. Juni 2018 und dem 13. März 2019 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Weitere Informationen
Die boreale biogeographische Region im Post vom 05.07.2020
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