Donnerstag, 13. August 2020

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Am 20. Mai 2020 hat die EU-Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen versandt mit dem Titel "EU-Biodiversitätsstrategie für 2030" und dem Untertitel "Mehr Raum für die Natur in unserem Leben".

Das Papier beinhaltet die folgenden wichtigen Feststellungen zum Flächennaturschutz:

  • Es soll mehr Natur als bisher geschützt werden.
  • Mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meere in der EU sollen geschützt werden.
  • 10 Prozent der EU-Landflächen und 10 Prozent der EU-Meeresgebiete sollen streng geschützt werden.
  • Alle verbleibenden Primär- und Urwälder der EU sollen bestimmt, erfasst, überwacht und streng geschützt werden.
  • Bedeutende Flächen anderer kohlenstoffreicher Ökosysteme wie Torfmoore, Grünland, Feuchtgebiete, Mangroven und Seegraswiesen sollen ebenfalls streng geschützt werden.
  • Die Ausweisung der zusätzlichen Schutzgebiete soll entweder zur Vervollständigung des Natura-2000-Netzes beitragen oder im Rahmen nationaler Schutzprogramme erfolgen.
  • Im Jahr 2020 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Umweltagentur Kriterien und Leitlinien für die Bestimmung und Ausweisung weiterer Gebiete, einschließlich einer Definition des strengen Schutzes, sowie für eine angemessene Bewirtschaftungsplanung vorlegen.
  • Es sollen ökologische Korridore geschaffen werden, um eine genetische Isolierung zu verhindern, die Migration von Arten zu ermöglichen und gesunde Ökosysteme zu erhalten und zu verbessern.

Weiterer Zeitplan
  • Bis Ende 2021 sollen Kriterien und Leitlinien für zusätzliche Ausweisungen mit den Mitgliedstaaten vereinbart werden.
  • Bis Ende 2023 werden die Mitgliedstaaten Zeit haben, erhebliche Fortschritte bei der gesetzlichen Ausweisung neuer Schutzgebiete und der Integration ökologischer Korridore nachzuweisen.
  • Bis 2024 wird die Kommission auf dieser Grundlage bewerten, ob die EU auf dem richtigen Weg ist, ihre Ziele für 2030 zu erreichen, oder ob strengere Maßnahmen, einschließlich EU-Rechtsvorschriften, erforderlich sind.

Kurz-Kommentar
Wenn man die langsame Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien der EU in einigen Mitgliedstaaten berücksichtigt, muss man es als unwahrscheinlich ansehen, dass die Mitgliedstaaten bis 2023 bereits nennenswerte Erfolge im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie vorweisen können. Der EU wird nichts anderes übrig bleiben, als neue Rechtsvorschriften und neue Sanktionen zu erlassen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.