Das Natura 2000-Netz der EU muss in allen 27 Mitgliedstaaten der EU, somit auch in Belgien umgesetzt werden.
Das Natura 2000-Netz wird aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sowie aus der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten* (Vogelschutzrichtlinie) gebildet.
* Ersetzt die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
Die biogeographischen Regionen
Das Gebiet der EU wurde im Rahmen von Natura 2000 in neun biogeographische Regionen eingeteilt. Belgien hat Anteil an der kontinentalen biogeographischen Region und an der atlantischen biogeographischen Region.
Gesamtzahl Natura 2000-Gebiete: 310
Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete: 5.163 km²
Gesamtfläche der FFH-Gebiete: 3.282 (terrestrisch) + 1.128 km² (marin)
Gesamtfläche der Vogelschutzgebiete: 3.186 (terrestrisch) + 318 km² (marin)
* gemäß dem Natura 2000-Newsletter Nr. 47 vom Februar 2020
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