Dienstag, 3. November 2020

Hessen verordnet Erweiterung des Nationalparks Kellerwald-Edersee

Mit der "Verordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee" vom 28. September 2020, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 50 vom 7. Oktober 2020, hat das Bundesland Hessen die gesetzlichen Grundlagen für diesen Nationalpark neu gefasst und gleichzeitig den Nationalpark erweitert.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee befindet sich im Landkreis Waldeck-Frankenberg südlich, nördlich und östlich des Edersees. Die folgenden Städte und Gemeinden haben Anteil am Nationalpark: Stadt Bad Wildungen, Nationalparkgemeinde Edertal, Nationalparkstadt Frankenau, Nationalparkgemeinde Vöhl und Stadt Waldeck.

Der Nationalpark hat nun eine Größe von ca. 7.688 Hektar. Die bisherige Fläche war 5.738 Hektar. Neu hinzugekommen sind einige Steilhänge nördlich des Edersees. Teile des Nationalparks sind Bestandteil der seriellen UNESCO-Weltnaturerbestätte "Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas". Gemäß §1(7) der neuen Verordnung soll der Nationalpark die Kriterien der Kategorie II der IUCN erfüllen. 

Das Nationalparkgebiet wird in die drei Zonen Naturzone, Entwicklungszone und Pflegezone gegliedert.   

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