Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L51/1 vom 15. Februar 2021 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2021/158 der Kommission vom 21. Januar 2021 zur Annahme einer vierzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf
die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der borealen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden Anteil. Estland, Lettland und Litauen liegen vollständig innerhalb der borealen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
An der borealen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden Anteil. Estland, Lettland und Litauen liegen vollständig innerhalb der borealen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste
von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen
biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2005/101/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte (dreizehnte) Aktualisierung
erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/494 der Kommission.
Die 14.
Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu
bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 21. Mai 2019 und dem 22. Januar 2020 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen,
um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte
Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Weitere Informationen
Die boreale biogeographische Region im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 05.07.2020
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