Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 51/596 vom 15.02.2021 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2021/162 der Kommission vom 21. Januar 2021 zur Annahme einer neunten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der biogeographischen Region Makaronesien haben die EU-Staaten Portugal und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die biogeographische Region Makaronesien umfasst die Inselgruppen der Azoren, Madeiras und der Kanaren im Atlantischen Ozean.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Region Makaronesien wurde mit der Entscheidung 2002/11/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (achte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/99 der Kommission.
Die neunte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 21. Mai 2019 und dem 22. Januar 2020 gemeldet worden sind.
Die EU-Kommission ist jedoch der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
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