Mit der Resolution vom 28. September 2020 hat die autonome spanische Region Andalusien dreizehn weitere Feuchtgebiete unter Schutz gestellt und in das Verzeichnis der Feuchtgebiete Andalusiens (Inventario de Humedales de Andalucía) eingetragen.
Das Verzeichnis der Feuchtgebiete Andalusiens und das Komitee der Feuchtgebiete Andalusiens wurden mit der Verordnung 98/2004 vom 9. März 2004 geschaffen.
Die im Verzeichnis enthaltenen Feuchtgebiete tragen die Bezeichnung "humedal andaluz". Zur Zeit sind 223 Feuchtgebiete mit einer Gesamtfläche von 142.178,94 Hektar im Verzeichnis eingetragen. Zu jedem Feuchtgebiet sind der Gebietscode, die Fläche und das Schutzgebiet, in dem sie sich befinden, eingetragen.
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