Sonntag, 4. April 2021

Aragón verordnet Nutzungs- und Pflegeplan für die Naturdenkmale "Pyrenäengletscher"

Mit der Verordnung 104/2020 vom 28. Oktober 2020 hat die Regierung der autonomen spanischen Region Aragón den Nutzungs- und Pflegeplan für die Naturdenkmale "Pyrenäengletscher" erlassen (Plan Rector de Uso y Gestión de los Monumentos Naturales de los Glaciares Pirenaicos).

Die Pyrenäengletscher und ihre Umgebung in Aragón wurden mit dem Gesetz 2/1990 vom 21. März 1990 zum Naturdenkmal erklärt. 

Die Naturdenkmale weisen eine Zonierung auf (Schutzgebiet und umgebende Schutzzonen). Von den ursprünglich acht Bergmassiven mit permanenter Eisbedeckung bleiben aktuell nur noch vier übrig, bestehend aus acht Eisfeldern und zehn Gletschern. Im Jahr 1980 betrug die Ausdehnung der permanenten Eismasse noch 641,3 Hektar. Im Jahr 2016 waren es noch 152,04 Hektar. Die größten Flächen mit ewigem Eis im Jahr 2016 war in den Montes Maladitos mit einer Gesamtfläche von 96,37 Hektar. Dort befindet sich mit dem Aneto auch der höchste Berg der Pyrenäen.

Die Naturdenkmale erstrecken sich über eine Gesamtfläche von 3.190,4 Hektar. Die umgebende Schutzzone hat eine Ausdehnung von 12.897 Hektar.

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