Mit der "46. Verordnung der Landesregierung vom 2. März 2021 über die Erklärung des Kaunergrates zum Landschaftsschutzgebiet" wurde in Tirol das größte neue Schutzgebiet seit 30 Jahren geschaffen.
Das neue Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von 13.032,2 Hektar und erstreckt sich über den gesamten Kaunergrat, einer Gebirgsgruppe in den Ötztaler Alpen und einer der wildesten Gebirgsgruppen in Tirol.
Zudem wurde der Naturpark Kaunergrat vergrößert, indem weitere Schutzgebiete in den Naturpark einbezogen wurden. Dies erfolgte mit der "47. Verordnung der Landesregierung vom 2. März 2021 über die Erklärung eines Teiles des Ruhegebietes Ötztaler Alpen, der Naturschutzgebiete Fließer Sonnenhänge und Kauns – Kaunerberg – Faggen, der Landschaftsschutzgebiete Arzler Pitzeklamm, Riegetal und Kaunergrat sowie des Naturdenkmals Piller Moor zum Naturpark (Naturpark Kaunergrat)".
In Tirol dürfen nur solche Gebiete zum Naturpark erklärt werden, die bereits zuvor als Schutzgebiet (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal, Naturschutzgebiet, Ruhegebiet) ausgewiesen worden sind.
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