Donnerstag, 28. April 2022

10 Prozent der Fläche als strenge Schutzgebiete in der EU bis 2030

Im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie (Strategie zur biologischen Vielfalt) sollen bis zum Jahr 2030 10 Prozent der Fläche der EU als strenge Schutzgebiete ausgewiesen sein.

Im heutigen Post in diesem Blog geht es um das 10 Prozent-Ziel. Informationsquelle zur Vorgehensweise der EU ist der Nature and biodiversity newsletter Nr. 51 der EU vom Februar 2022.

Im Vergleich zum 10 Prozent-Ziel mit strengen Schutzgebieten ist das 30 Prozent-Ziel (Schutzgebiete) noch vergleichsweise einfach  zu erreichen. Berücksichtigt man die bestehenden Natura 2000-Flächen und die darüber hinausgehenden staatlichen Schutzgebiete, werden - zumindest für die Landfläche der EU - nur noch wenige Prozent an zusätzlichen Schutzgebieten benötigt, um das 30 Prozent-Ziel zu erreichen.  Bei der Meeresfläche sieht es schlechter aus.

Beim 10 Prozent-Ziel mit den strengen Schutzgebieten sieht es zur Zeit in der EU noch katastrophal aus. Hier ist eine riesige Kraftanstrengung erforderlich.

Unter den strengen Schutzgebieten versteht die EU Schutzgebiete, die den IUCN-Kriterien Ia, Ib und II genügen. Das sind also konkret Wildnisgebiete oder Nationalparks. Zur Zeit sind allenfalls bis zu drei Prozent der Fläche der EU Wildnisgebiete oder Nationalparks.

Bereits im Laufe des Jahres 2022 müssen die Mitgliedstaaten der EU alle Gebiete melden, die nach Auffassung der Mitgliedstaaten als strenge Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen oder bereits ausgewiesen sind. Das ist einerseits eine spannende Angelegenheit. Das könnte aber andererseits auch mit einem katastrophalen Fehlschlag enden, wenn die EU-Staaten  einfach nicht genügend Gebiete melden, um dem 10 Prozent-Ziel näher zu kommen. Ein ganz klein wenig erleichtert wird die Sache dadurch, dass das 10 Prozent-Ziel nicht pro Staat, sondern pro biogeographische Region erreicht werden muss. Vielleicht wird sogar in den kommenden Jahren ein Mechanismus eingesetzt, dass Transfermittel fließen - von Staaten, die nicht genügend Gebiete ausweisen hin zu Staaten, die sogar mehr Gebiete ausweisen, als nach dem 10 Prozent-Ziel erforderlich wäre.

In Deutschland wird wohl der Bund das Melden von Gebieten an die Bundesländer weiterreichen. Denn in Deutschland sind die Bundesländer für die Ausweisung von Schutzgebieten zuständig. Zum Beispiel in Baden-Württemberg gab es bisher keine einzige Information der Landesregierung zum 10 Prozent-Ziel der EU und zur weiteren Vorgehensweise in diesem Bundesland.

Es ist deshalb damit zu rechnen, dass Ende 2022 entweder noch gar keine oder eine bei weitem nicht ausreichende Zahl an strengen Schutzgebieten gemeldet werden. Das kennen wir bereits von den Natura 2000-Gebieten, deren Ausweisung oder gar gesetzliche Sicherstellung viele Jahre länger gebraucht hat als ursprünglich vorgesehen.

Weitere Informationen
Das 30 Prozent- und das 10 Prozent-Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie im Post vom 22.04.2022

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