Im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie (Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt) sollen bis zum Jahr 2030 30 Prozent der Fläche der EU gesetzlich geschützt sein. Mindestens ein Drittel davon (= 10 Prozent der Landfläche) sollen streng geschützt sein.
Das teilte die EU im Natura 2000-Newsletter vom Februar 2022 mit.
Dies ist der Zeitplan für die Umsetzung des 30 Prozent-Ziels und des 10 Prozent-Ziels der EU-Biodiversitätsstrategie:
Ende 2021 gab es Einführungsseminare für die marine und die terrestrische Umwelt.
Bis Ende 2022 sollen die Mitgliedsstaaten ihre Zusagen für Schutzgebiete an die EU melden.
Im ersten Halbjahr 2023 finden biografische Seminare statt, in denen die Zusagen der einzelnen Staaten überprüft werden und in denen noch mögliche Lücken ermittelt werden.
Im zweiten Halbjahr 2023 werden die Fortschritte bei der Erreichung des 30 Prozent-Ziel sowie des 10 Prozent-Ziels bewertet.
Im Jahr 2024 prüft die EU, ob die Fortschritte bei der Ausweisung von Schutzgebieten ausreichend sind oder ob stärkere Maßnahmen, z.B. neue EU-Rechtsvorschriften erforderlich werden.
In den Jahren 2025 bis 2030 weisen die Mitgliedstaaten die vorgeschlagenen Schutzgebiete aus und sorgen für eine wirksame Bewirtschaftung und Überwachung.
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