Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L39/14 vom 21.02.2022 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2022/231 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Annahme einer fünfzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der kontinentalen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien und Tschechien Anteil. Luxemburg befindet sich vollständig innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (vierzehnte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/161 der Kommission.
Die fünfzehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 10. August 2020 und dem 11. Februar 2021 gemeldet worden sind.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
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