Dienstag, 5. April 2022

EU veröffentlicht 15. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der atlantischen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt  L39/620 vom 22.02.2022 den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/233 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Annahme einer fünfzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der atlantischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal und Spanien Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die atlantische biogeographische Region erstreckt sich über das ganze Staatsgebiet von Irland und den Niederlanden sowie über Teile des Staatsgebiets von Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal. 

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/163 der Kommission.   

Die 15. Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 10. August 2020 und dem 11. Februar 2021 gemeldet worden sind.  

Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist. 

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