Freitag, 10. März 2023

Das Nationale Naturmonument "Grünes Band Sachsen-Anhalt"

Mit dem Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA) vom 28. Oktober 2019 wurde das erste Nationale Naturmonument in Sachsen-Anhalt gegründet. 

Steckbrief
Name: Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie
Schutzgebietskategorie: Nationales Naturmonument
Gesetzliche Grundlage: Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA vom 28. Oktober 2019 
Staat: Deutschland
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Fläche: 4.754 Hektar
Länge: 343 Kilometer
 
Das Grüne Band Sachsen-Anhalt ist ein Teil des Grünen Bandes, das sich an der ehemaligen innerdeutschen Grenze entlangzieht und die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Sachsen betrifft. In all diesen Bundesländern soll das Grüne Band als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden.
 
Das Nationale Naturmonument Sachsen-Anhalt ist einerseits eine Erinnerungslandschaft und andererseits Teil des Biotopverbundsystems.  

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