In der autonomen spanischen Region Baskenland wurde mit der Veröffentlichung der Feststellung vom 20. März 2023 im Gesetzblatt vom 27. März 2023 eine wichtige Änderung bei den Schutzgebietskategorien eingeführt.
Die Änderung ist eine Folge des Gesetzes 9/2021 vom 25. November 2021 über den Schutz des Naturerbes im Baskenland. Das Gesetz 9/2021 beinhaltet die Schutzgebietskategorie des geschützten Biotops nicht mehr.
Alle Gebiete, die bisher als geschützte Biotope ausgewiesen worden sind, müssen nun zu den im Gesetz 9/2021 genannten Kategorien umgruppiert werden. In Frage kommen hierfür die Kategoren Naturschutzgebiet, Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet.
Die bisher als geschütztes Biotop ausgewiesenen Einzelbäume werden nun automatisch als Naturdenkmal geführt.
Über die Einzelbäume hinaus gab es bisher acht geschützte Biotope (Diapiro de Añana, Gaztelugatxe, Inurritza, Lagunas de Laguardia, Itxina, Meatzaldea, Río Leitzaran und Tramo litoral Deba-Zumaia).
Diese geschützten Biotope werden zukünftig unter den folgenden Kategorien geführt:
Diapiro de Añana: Landschaftsschutzgebiet
Gaztelugatxe: Naturdenkmal
Inurritza: Landschaftsschutzgebiet
Lagunas de Laguardia: Naturschutzgebiet
Itxina: Naturdenkmal
Meatzaldea: Landschaftsschutzgebiet
Río Leitzaran: Naturschutzgebiet
Tramo litoral Deba-Zumaia: Landschaftsschutzgebiet
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