Montag, 17. April 2023

EU veröffentlicht 16. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der kontinentalen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 36/384 vom 07. Februar 2023 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2023/244 der Kommission vom 26. Januar 2023 zur Annahme einer sechzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der kontinentalen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Luxemburg, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Italien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/231 der Kommission. 

Die sechzehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 17. September 2021 und dem 30. Januar 2022 gemeldet worden sind. 

Nach Auffassung der EU Kommission haben einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist. 

Weitere Informationen
 
Blick vom Beurener Fels zur Burgruine Hohenneuffen auf der Schwäbischen Alb: Die im Bild sichtbaren Wälder gehören zum FFH-Gebiet "Alb zwischen Jusi und Teck" in der kontinentalen biogeographischen Region.

 

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