Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/448 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine siebzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/238 der Kommission aktualisiert.
Die siebzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 06. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.
Die atlantische biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete Irland und Niederlande sowie Teile der Unionsgebiete Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.
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