Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/429 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine 17. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der borealen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die boreale biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2005/101/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/245 der Kommission aktualisiert.
Die 17. aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.
Die boreale biographische Region umfasst Teile der EU-Gebiete Finnlands und Schwedens sowie die EU-Gebiete Estlands, Lettlands und Litauens vollständig.
Die EU ist nach wie vor der Ansicht, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben.
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