Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/446 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine 4. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Steppenregion angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die biogeographische Steppenregion wurde mit der Entscheidung 2008/966/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/15 der Kommission aktualisiert.
Die 4. aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.
Die biogeographische Steppenregion umfasst Teile des Unionsgebiets von Rumänien.
Die EU ist nach wie vor der Ansicht, dass Rumänien nicht genug Gebiete vorgeschlagen hat.
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