Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/240 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine fünfte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen Steppenregion angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die biogeographische Steppenregion wurde mit der Entscheidung 2008/966/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/446 der Kommission aktualisiert.
Die fünfte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die biogeographische Steppenregion umfasst Teile des Unionsgebiets Rumäniens.
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