Freitag, 22. Mai 2026

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurde vergrößert

Am 6. März 2026 hat das baden-württembergische Umweltministerium das Biosphärengebiet Schwäbische Alb vergrößert.

Die am 6. März 2026 erlassene Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Verordnung über das Biosphärengebiet "Schwäbische Alb" trat am 15. April 2026 in Kraft.

Die Fläche
Bisher 85.266 Hektar, nun 121.445 Hektar
 
Die Kommunen
Sechs neue Städte und Gemeinden
zusätzliche Flächen in 16 Städten und Gemeinden 
 
Die Kernzonen
Bisher 2.645 Hektar, nun 3.691 Hektar
 
Die Pflegezonen
Bisher 35.410 Hektar, nun 40.478 Hekta
 
Die Entwicklungszone
Bisher 47.211 Hektar, nun 77.276 Hektar 
  
Weitere Informationen
Das UNESCO-Biosphärengebiet Schwäbische Alb im Post vom 13.11.2020 in diesem Blog   

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