Am 6. März 2026 hat das baden-württembergische Umweltministerium das Biosphärengebiet Schwäbische Alb vergrößert.
Die am 6. März 2026 erlassene Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Verordnung über das Biosphärengebiet "Schwäbische Alb" trat am 15. April 2026 in Kraft.
Die Fläche
Bisher 85.266 Hektar, nun 121.445 Hektar
Die Kommunen
Sechs neue Städte und Gemeinden
zusätzliche Flächen in 16 Städten und Gemeinden
Die Kernzonen
Bisher 2.645 Hektar, nun 3.691 Hektar
Die Pflegezonen
Bisher 35.410 Hektar, nun 40.478 Hekta
Die Entwicklungszone
Bisher 47.211 Hektar, nun 77.276 Hektar
Weitere Informationen
Das UNESCO-Biosphärengebiet Schwäbische Alb im Post vom 13.11.2020 in diesem Blog
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