Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz der Schweiz verpflichtet den Staat, Inventare über besonders zu schützende Landschaften und Naturdenkmäler anzulegen.
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung war das erste dieser Inventare. Eine entsprechende Verordnung trat am 21.11.1977 in Kraft. Heute umfasst dieses Inventar 162 Objekte, die ca. 19 Prozent der Landesfläche der Schweiz abdecken.
Die Inventare sind gemäß dem Natur- und Heimatschutzgesetz offene Inventare, die bei Bedarf erweitert und geändert werden können. Auch beim Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler gab es verschiedene Etappen. So wurde das im Jahr 1977 erstellte Verzeichnis bis heute dreimal erweitert (1983, 1996, 1998).
Die im Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommenen Objekte werden an Hand von vier Kriterien ausgewählt:
Kriterium 1: Es handelt sich um einzigartige Landschaften von schweizerischer oder sogar europäischer Bedeutung. In diese Kategorie fallen zum Beispiel der Rheinfall bei Schaffhausen, das Matterhorn oder die Oberengadiner Seenlandschaft.
Kriterium 2: Es handelt sich um für die Schweiz typische Landschaften. Ziel ist hier, von jedem schweizerischen Landschaftstyp ein oder mehrere Beispiele in das Inventar aufzunehmen. In diese Kategorie fällt zum Beispiel der Chasseral (ein hoher Juraberg).
Kriterium 3: Es handelt sich um großräumige Erholungslandschaften. Ein Beispiel hierfür ist das Lötschental auf der Südseite der Berner Alpen.
Kriterium 4: Es handelt sich um Naturdenkmäler (Einzelformen oder Landschaften). Ein Beispiel hierfür ist die Drumlinlandschaft Zürcher Oberland (Drumlins sind längliche Hügel, die in der Eiszeit von Gletschern geformt wurden).
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Gesetzgebung zu den Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung nicht frei von Problemen ist. So ist per Gesetz nur die Bundesverwaltung verpflichtet, die im Inventar aufgeführten Objekte bei raumwirksamen Planungen (Verkehrswege, Kraftwerke usw.) zu berücksichtigen. Für die Kantone und Kommunen hingegen, die in der Regel den Großteil der raumwirksamen Planungen in einem Gebiet zu verantworten haben, ist die Inventarliste nicht bindend. Dies hat dazu geführt, dass sich einige der Landschaften von nationaler Bedeutung in den vergangenen Jahrzehnten nicht gemäß dem Schutzzweck entwickelt haben (einfacher ausgedrückt: es wurde zu viel gebaut).
Der Bund hat diese Problematik erkannt und im Jahr 2004 ein Projekt Aufwertung der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung gestartet. Das Projekt hat zum Ziel, die Schutzziele der Objekte zu überprüfen, den Schutz der Objekte besser in den Aufgaben des Bundes zu verankern, die Akzeptanz der Umsetzung des Schutzes bei den Betroffenen zu erhöhen und eine bessere Öffentlichkeitsarbeit über den Schutz und die Nutzung der Objekte zu betreiben.
Nach verschiedenen Vorarbeiten wurden im Jahr 2006 fünf Pilotgebiete (Aargauer Tafeljura, La Cote, Glaziallandschaft zwischen Lorenztobel und Sihl mit Höhronenkette, Maderanertal - Fellital, Säntisgebiet) näher betrachtet. Im Jahr 2007 startete ein Pilotpaket mit acht Gebieten in den Kantonen Aargau, Basel Land und Solothurn. Im Jahr 2008 wurden 69 Gebiete näher untersucht. Diese Arbeiten werden im Jahr 2009 weitergeführt. In diesem Jahr wird auch eine Vorstudie zur verstärkten Berücksichtigung der Gebiete in den Bundesaufgaben erstellt.
Man sieht also: hier handelt es sich um einen länger andauernden Prozess. Das kann man hinnehmen, wenn später das Ergebnis stimmt: die Erhaltung der Schönheit und Eigenart der betroffenen Landschaften für die nachfolgenden Generationen.
Gerne will ich die eine oder andere Landschaft von nationaler Bedeutung demnächst in diesem Blog näher vorstellen. Hierzu fehlt mir derzeit zum größten Teil jedoch noch eigenes Bildmaterial. Ich hoffe, dass sich das bald ändern wird.
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