Im Alpenpark Karwendel im österreichischen Bundesland Tirol wurden Ende Oktober 2009 drei neue Naturwaldreservate ausgewiesen. Sie befinden sich im Vomper Loch, einem canyonartigen Taleinschnitt im südöstlichen Teil des Karwendelgebirges.
Der Alpenpark Karwendel ist eine besondere Form eines Schutzgebiets im Bundesland Tirol. Der Alpenpark besteht aus einer Ansammlung von drei Naturschutzgebieten, zwei Ruhegebieten und sechs Landschaftsschutzgebieten. Innerhalb dieser Gebiete befinden sich verschiedene Naturwaldreservate.
Naturwaldreservate sind Waldflächen, auf denen die forstwirtschaftliche Nutzung unterbleibt und sich somit im Laufe der Zeit wieder ein Urwald bilden kann. Gegenüber den deutschen Naturwaldreservaten bestehen jedoch bei den Tiroler Gebieten Unterschiede. Die Naturwaldreservate werden dort nur für eine bestimmte Zeit (z.B. 20 oder 50 Jahre) ausgewiesen. Der Eigentümer des Gebiets erhält eine regelmäßige Entschädigung für die entgangene forstwirtschaftliche Nutzung.
Bisher gab es im Alpenpark Karwendel fünf Naturwaldreservate mit einer Gesamtfläche von 201,56 Hektar. Mit den drei neuen Gebieten im Vomper Loch erhöht sich die Gesamtfläche innerhalb des Alpenparks auf 474 Hektar. Ziel ist, bis zum Jahr 2013 eine Fläche von insgesamt 700 Hektar als Naturwaldreservat zu sichern.
So sehr die Ausweisung weiterer Naturwaldreservate zu begrüßen ist, so macht doch die - zumindest vorläufige - zeitliche Limitierung der Unterschutzstellung Sorgen. Bis sich aus einem forstwirtschaftlich genutzten Wald ein richtiger Urwald entwickelt, vergehen leicht 100 bis 300 Jahre. Vor diesen zeitlichen Dimensionen ist eine Unterschutzstellung für die Dauer von 20 Jahren geradezu lächerlich. Sollte die Unterschutzstellung nach dem Ablauf der 20 Jahre nicht weitergeführt werden, hätte man zum Schutzgebietsgedanken überhaupt nichts beigetragen. Im Gegenteil: der Eigentümer hätte noch einen finanziellen Gewinn gemacht. Denn vielleicht wäre in den 20 Jahren der Unterschutzstellung sowieso keine forstwirtschaftliche Nutzung geplant gewesen.
Da gefällt mir der in der Bundesrepublik Deutschland beschrittene Weg wesentlich besser. Bei der Ausweisung von Waldschutzgebieten gibt es hier keine zeitliche Beschränkung und im Regelfall auch keine finanzielle Entschädigung. Niemand würde hier auf die Idee kommen, das Schutzgebiet nach einer bestimmten Zeit wieder aufzuheben.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.