Obwohl die Einrichtung eines Nationalparks im Tiroler Lechtal zunächst an den Widerständen der Bevölkerung gescheitert ist, ist es in den vergangenen Jahren doch gelungen, dem Tiroler Lechtal einen besseren Schutz zu gewähren. Am 1. Dezember 2004 wurde das Naturschutzgebiet "Tiroler Lechtal" verordnet. Es erstreckt sich entlang des Tiroler Lech von der deutsch - österreichischen Grenze flußaufwärts bis zur Grenze zwischen Tirol und Vorarlberg. Auch die Seitenbäche des Tiroler Lechs sowie einige Berghänge sind in das 41,38 km² große Schutzgebiet einbezogen. Ebenfalls am 1. Dezember 2004 wurde das Naturschutzgebiet Tiroler Lechtal zum Naturpark erklärt.
Es ist eine Besonderheit des Naturschutzgesetzes von Tirol, dass nur solche Gebiete zu Naturparks erklärt werden können, die bereits einen Schutzgebietsstatus z.B. als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder Ruhegebiet haben. Ein Naturpark nach Tiroler Recht ist somit etwas ganz anderes als ein deutscher Naturpark. In Deutschland werden großflächige Gebiete zu Naturparks erklärt, wobei hier auch große Anteile an nicht geschützter Fläche enthalten sind.
Seit der Unterschutzstellung des Tiroler Lechtals hat sich die Natur des Lechs langsam aber sicher verbessert. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll das Fluss- und Geröllregime verbessert und damit der Lebensraum für viele auf diesen Wildfluss angewiesene Tier- und Pflanzenarten erhalten bzw. wiederhergestellt werden. So wurden bereits Straßenbrücken aufgeweitet, Geschiebesperren am Lech und in den Seitentälern wurden zurückgebaut. Als Folge dieser Maßnahmen hat der natürliche Geschiebetransport bereits wesentlich zugenommen. Das Flussbett des Lech hat sich merklich erhöht, die Eintiefung des Flusses ist zum Stillstand gekommen.
Nun rächt sich, dass die Unterschutzstellung des Lech nur in Tirol erfolgt ist. Der Oberlauf des Lech sowie seine Quellbäche befinden sich in Vorarlberg. Dort ist der Lech nicht geschützt. Damit konnten jetzt die österreichischen Bundesbahnen ÖBB als Betreiber des Spullerseekraftwerks den Antrag auf die durch Stollen zu bewerkstelligende Beileitung von drei Quellbächen des Lechs zum Spullerseewerk stellen. Vom Kraftwerk aus würden diese Wasser zukünftig zum Rheinsystem fließen und dem Lech entzogen werden. Damit würde das Flussregime des Lech erneut empfindlich gestört und die in den letzten Jahren eingeleitete Renaturierung des Flusses wieder in Frage gestellt.
Fast 20 Natur- und Umweltorganisationen aus Tirol und Bayern haben nun bei der EU-Kommision Beschwerde gegen die Genehmigung des Wasserkraftvorhabens eingelegt. In der Tat ist der Schutz der Alpen sowie der alpinen Flusssysteme so bedeutend, dass dafür nicht ein Bundesland allein zuständig sein darf.
An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, dass die Wasserkraft keineswegs die umweltfreundliche Energie ist, als die sie die E-Konzerne immer wieder gerne darstellen. Besonders makaber wird die Sache, wenn man berücksichtigt, dass einige Verbraucher freiwillig auch noch einen höheren Tarif zahlen ("Öko-Strom"), mit dem dann diese Wasserkraftwerke finanziert werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.