Montag, 18. Januar 2010

Keine Wasserkraftnutzung im Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen"

Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen (1): Der Große Daumen, 2280 m, mit dem Engeratsgundsee, gesehen vom Gipfel des "Hengst", 1989 m.



Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen (2): Blick vom Kastenkopf, 2129 m, in Richtung Südwesten. Links der Bildmitte befindet sich der markante Gipfel der Schneck, 2259 m.
Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen (3): vom Gipfel des Fürschießer, 2271 m, zeigen sich die Prachtberge der Allgäuer Alpen, die Trettachspitze, 2595 m, rechts und die Mädelegabel, 2645 m, links.
Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen (4): über der Hinteren Einödsbergalpe erheben sich Alpgundkopf, 2177 m, links und Grießgundkopf, 2164 m, rechts.
Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen (5): beim Ansteig vom Rappenalpental zur Rappenseehütte zeigt sich dieser Wasserfall.
Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen (6): von der Oberen Lugenalpe in der Höfatsgruppe geht der Blick über das Oytal hinweg auf die Schneck, 2268 m, Bildmitte, sowie den dreigipfligen Rotkopf, 2194 m, und das Laufbachereck, 2178 m, links davon.
Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen (7): die vielgipfligen Krottenspitzen, 2385 m, zeigen sich beim Anstieg zur Öfnerspitze, 2576 m.

Der Naturschutzbeirat der Regierung des bayerischen Bezirks Schwaben hat im Dezember 2009 in zweiter Instanz den Antrag einer Initiative zum Bau einer Wasserkraftanlage im Rappenalpental im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen abgelehnt. Dies ist eine gute Nachricht, denn sie zeigt, dass auch in Deutschland möglich ist, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Schutzgebiete einschließlich der verordneten Regeln müssen beachtet werden.

Gemäß der Verordnung der Regierung von Schwaben zum Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen ist es verboten, "bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu errichten oder zu ändern, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Gestattung bedarf." Dazu gehören selbstverständlich auch Wasserkraftanlagen.

Man muss sich sogar wundern, dass überhaupt solche Anträge auf Wasserkraftnutzung in einem der herausragendsten Naturschutzgebiete Deutschlands gestellt werden. Der Antrag auf Nutzung der Wasserkraft mag ja gut gemeint gewesen sein (über die dahinterstehenden finanziellen Interessen wollen wir hier nicht reden). Jedoch zeugt dieser Antrag von einem fehlenden Bewusstsein für Schutzgebiete in Deutschland. Wozu werden eigentlich Schutzgebiete verordnet, wenn man hinterher so weitermachen darf wie vorher. In manchen anderen Ländern wäre so etwas undenkbar.

Da ist in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, angefangen bei den jünsten Mitbürgern in den Schulen. Ein Schutzgebiet ist etwas Besonderes und sollte so auch wahrgenommen werden. Eingriffe in ein Schutzgebiet sollten als Tabu betrachtet werden.

Das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen wurde im Jahr 1992 verordnet. Mit einer Größe von 20.724 Hektar gehört es zu den größten und wichtigsten Naturschutzgebieten ganz Deutschlands. Es umfasst den gesamten deutschen Teil der Allgäuer Hochalpen, darunter auch den südlichsten Punkt Deutschlands.

Die Ablehnung der beantragten Wasserkraftnutzung durch die Regierung von Schwaben kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen nicht alles zum Besten bestellt ist. So fiel mir zum Beispiel in der Umgebung der Enzian-Hütte oberhalb des Rappenalpentals die intensive Schafbeweidung auf. Dies führte dazu, dass die Grasnarbe vielerorts bereits abgetragen war und die Erosion sichtbar begonnen hat.

Es fällt zudem auf, dass das Schutzgebiet an der Landesgrenze zu Österreich abrupt endet. Die österreichische Seite der Allgäuer Alpen, wo sich genau dieselben schützenswerten Landschaften befinden wie auf der deutschen Seite, hat keinen Schutzstatus. Dies gilt auch in Bezug auf das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Während das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen Bestandteil des Natura 2000 - Netzwerks ist, besteht auf österreichischer Seite des Allgäuer Hauptkamms diesbezüglich Fehlanzeige. Die EU-Verwaltung beschränkt sich anscheindend darauf, die Gebietsmeldungen der einzelnen Staaten zum Natura 2000-Netzwerk zusammenzutragen. Hierbei wird nicht darauf geachtet, dass im Bereich der Staatsgrenzen eine sinnvolle Verknüpfung der Schutzgebiete stattfindet. Man sieht also: Trotz der Erfolgsmeldung bei der nicht genehmigten Wasserkraftnutzung gibt es beim Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen noch viel zu tun. 

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