Naturschutzgebiete
Es wurden vier neue Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von insgesamt 475 Hektar ausgewiesen.
Mit der Nummer 10 wurde die Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2008 über das neue Naturschutzgebiet Schwemm bekanntgemacht. Das Gebiet hat eine Größe von 65,7 Hektar und befindet sich in der Gemeinde Walchsee westlich des gleichnamigen Sees. Es umfasst einen Moorbereich.
Mit der Nummer 17 wurde die Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2008 über das neue Naturschutzgebiet Engelswand bekanntgemacht. Das Gebiet hat eine Größe von 39.8 Hektar und befindet sich im Ötztal bei der Gemeinde Umhausen. Es umfasst eine Felswand aus Silikat mit den am Fuß der Wand sich befindenden Schuttfluren.
Mit der Nummer 20 wurde die Verordnung der Landesregierung vom 17. Februar 2009 über das neue Naturschutzgebiet Tschirgant-Bergsturz bekanntgemacht. Das Gebiet hat eine Größe von 342,5 Hektar und befindet sich bei der Mündung des Ötztals in das Inntal. Es beinhaltet eine Bergsturzlandschaft mit einem ausgedehnten lichten Föhrenwald.
Mit der Nummer 51 wurde die Verordnung der Landesregierung vom 16. Juni 2009 über das neue Naturschutzgebiet Gaisau bekanntgemacht. Das Gebiet hat eine Größe von 27.06 Hektar und umfasst ein Auengebiet im Inntal beim Ort Inzing zwischen Zirl und Telfs.
Natura 2000-Gebiete
Es sind zwei Gebiete neu hinzugekommen. Daneben gab es die von der EU verlangten Erklärungen von Erhaltungszielen für einige der bestehenden Gebiete.
Mit der Nummer 10 im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2008 über die Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Schwemm bekanntgemacht.
Mit der Nummer 17 im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2008 über die Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Engelswand bekanntgemacht.
Mit der Nummer 27 im Landesgesetzblatt wurde die Kundmachung der Landesregierung vom 17. Februar 2009 über die Natura 2000-Gebiete in Tirol bekanntgemacht. Gegenüber der letzten Kundmachung sind nun die Gebiete Fließer Sonnenhänge und Engelswand hinzugekommen.
Mit der Nummer 50 im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Landesregierung vom 2. Juni 2009 über die Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Nationalpark Hohe Tauern (Tiroler Anteil) bekanntgemacht.
Mit der Nummer 61 im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2009 über die Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Fließer Sonnenhänge bekanntgemacht.
Mit der Nummer 65 im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Landesregierung vom 14. Juli 2009 über die Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Vilsalpsee bekanntgemacht.
Naturparks
Gemäß dem Tiroler Naturschutzgesetz können vorhandene Schutzgebiete zusätzlich zu Naturparks erklärt werden. Hier gab es im Jahr 2009 zwei Verordnungen.
Mit der Nummer 52 im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Landesregierung vom 9. Juni 2009 über den Naturpark Ötztal bekanntgemacht. Diese neue Verordnung ersetzt die alte Verordnung aus dem Jahr 2006. Zusätzlich zu den Ruhegebieten Stubaier Alpen und Ötztaler Alpen sind nun das neue Naturschutzgebiet Engelswand und das seit längerem bestehende Landschaftsschutzgebiet Achstürze-Piburger See Bestandteile des Naturparks.
Mit der Nummer 58 im Landesgesetzblatt wurde die Verordnung der Landesregierung vom 30. Juni 2009 über die Erklärung verschiedener Schutzgebiete zum Naturpark Karwendel bekanntgemacht. Diese Verordnung schuf kein neues Schutzgebiet. Denn der sogenannte Alpenpark Karwendel bestand bereits seit einigen Jahrzehnten. Er führte jedoch innerhalb der Schutzgebietskategorien in Tirol eine Sonderrolle. Mit der neuen Naturparkverordnung ist das Karwendel-Schutzgebiet nun ein ganz normaler Naturpark geworden.
Naturdenkmale
Naturdenkmale werden von den Bezirken Tirols erklärt. Es gab vier neue Erklärungen.
Mit der Nummer 512 im Boten von Tirol hat die Stadt Innsbruch eine Linde auf dem Grundstück Mühlau zum Naturdenkmal mit der laufenden Nummer 38 erklärt.
Mit der Nummer 513 im Boten von Tirol hat die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck ein Überrieselungs-Quellmoor und eine Kalkquellflur im Wassertal zum Naturdenkmal mit der laufenden Nummer 93 erklärt.
Mit der Nummer 879 im Boten von Tirol hat die Bezirkshauptmannschaft Landeck den Moorkomplex "Sevondaschg" zum Naturdenkmal mit der laufenden Nummer 9 erklärt.
Mit der Nummer 1163 im Boten von Tirol hat die Bezirkshauptmannschaft Landeck einen Megablock mit Gletschertöpfen im Kaunertal zum Naturdenkmal mit der laufenden Nummer 10 erklärt.
Daneben gab es noch die Ausweisung einer weniger neuer Naturwaldreservate (siehe auch den Post vom 30.11.2009). Hier fehlt jedoch der Gesamtüberblick.
Fazit
Besonders bei den Naturschutzgebieten konnte mit der Ausweisung von neuen Gebieten ein Fortschritt verzeichnet werden. Es bestehen jedoch weiterhin gewisse Defizite bei den Schutzgebieten wie folgt:
- Nach wie vor stehen große Hochgebirgs-Landschaften nicht unter Schutz. Dort ist nach wie vor die Nutzung der Wasserkraft mit riesigen Talsperren und Bachableitungen nicht ausgeschlossen.
- Die Naturwaldreservate werden bisher nur durch Erklärung und im Rahmen des Vertragsnaturschutzes mit zeitlicher Befristung ausgewiesen. Es ist wünschenswert, dass die Schutzgebietskategorie des Naturwaldreservats denselben Rechtsstatus erhält wie zum Beispiel die Naturschutzgebiete und genauso wie diese durch Verordnung ohne zeitliche Befristung festgelegt wird.
- Eine bessere Abstimmung über die Staatsgrenzen hinweg mit den Schutzgebieten der angrenzenden Länder ist wünschenswert. Konkret: Entlang der Staatsgrenzen sollten dort weitere Schutzgebiete ausgewiesen werden, wo diese in den Nachbarländern bis zur Staatsgrenze bestehen.
- Für Flüsse und Bäche sollte eine weitere Schutzgebietskategorie analog der US-amerikanischen Kategorie des "wild and scenic river" eingerichtet werden. Hierbei handelt es sich um Flüsse oder Bäche, die vollkommen wild und frei von menschlichen Eingriffen fließen dürfen. In den USA gibt es zahlreiche dieser Flüsse und es werden ständig mehr. Somit sollte in Tirol eine Bestandsaufnahme des Gewässersystems vorgenommen werden mit dem Ziel, bestimmte Fluss- und Bachabschnitte als "Wildes Fließgewässer" auszuweisen, das für alle Zeiten frei von jeglicher Bachverbauung sowie Wasserableitung gehalten wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.