Hier ist eine kurze Übersicht über die Aktivitäten beim Flächennaturschutz im westlichsten Bundesland Österreichs im Jahr 2009. Quellen waren das Vorarlberger Landesgesetzblatt sowie das Amtsblatt für das Land Vorarlberg.
Ruhezonen
Als wesentliches neues Schutzgebiet kam im Jahr 2009 nur die Ruhezone "Vergaldatal" in St. Gallenkirch hinzu. Dieses Schutzgebiet wurde im Landesgesetzblatt vom 17. Dezember 2009 verordnet mit der Nummer 75. Die Größe der Ruhezone wird in der Verordnung nicht angegeben. Bestandteil der Verordnung ist auch die Bestellung eines Gebietsbetreuers. Etwas merkwürdig mutet der Paragraph 6 der Verordnung an, in dem das Außerkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2015 erklärt wird. Es ist nicht klar, ob die Verordnung zu diesem Zeitpunkt lediglich neu gefasst werden soll oder ob der Schutzzweck dann nicht mehr gegeben sein wird. Das Vergaldatal befindet sich in der Silvretta. Es ist ein Seitental des Tals von Gargellen.
Die Schutzgebietskategorie der Ruhezone ist für Vorarlberg relativ neu. Gemäß dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung von Vorarlberg ist die Ruhezone eine der vier Schutzgebietskategorien, für die die Landesregierung durch Verordnung Vorschriften über den Schutz bestimmter, genau abgegrenzter Gebiete erlassen kann. Eine Ruhezone wird dann ausgewiesen, wenn sich der Schutz eines Gebiets vorwiegend auf die Abwehr von Störungen der Ruhe durch den Freizeit- und Erholungsbetrieb bezieht.
Die Ruhezone ist nach wie vor die geheimnisvollste Schutzgebietskategorie Vorarlbergs. Im umfangreichen Internetauftritt des Landes Vorarlberg, in dem alle Schutzgebiete ausführlich in Wort, Bild und interaktiver Karte vorgestellt werden, wird bisher die Ruhezone nur einmal allgemein erwähnt. Die bisher ausgewiesenen Ruhezonen werden weder verbal erläutert, noch sind sie in den Karten verzeichnet.
Auch die Seite der Regierung von Österreich weist zur Zeit die Schutzgebietskategorie des Ruhegebiets nur für das Bundesland Tirol aus, wo diese Gebiete eine lange Tradition haben und wo große Flächen als Ruhegebiet ausgewiesen sind. Von Vorarlberg ist hier keine Rede.
Als teilweise Kompensation für massive Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Zusammenschluss der Skigebiete von Mellau und Damüls im Bregenzer Wald war geplant, eine Ruhezone von mehreren tausend Hektar Größe auszuweisen. Von dieser Ruhezone ist im Landesgesetzblatt bisher nichts zu finden.
Pflanzenschutzgebiete
Pflanzenschutzgebiete sind eine nur im Bundesland Vorarlberg bestehende Schutzgebietskategorie. Änderungen bestehender Verordnungen gab es für zwei Pflanzenschutzgebiete. Am 18. August 2009 wurden die geänderten Verordnungen für das Pflanzenschutzgebiet "Hoher Ifen und Gottesackerwände" (Nummer 48) sowie "Gebiet um den Körbersee" (Nummer 49) veröffentlicht. Die Änderungen der Verordnungen sind inhaltlich kaum der Rede wert.
Vor dem Jahr 1997 gab es in Vorarlberg ca. ein Dutzend Pflanzenschutzgebiete. Als Folge des neuen Naturschutzgesetzes im Jahr 1997 wurde der überwiegende Teil dieser Schutzgebiete aufgehoben. Denn der Schutz der wild wachsenden Pflanzen war nunmehr Bestandteil des Gesetzes und galt für das gesamte Gebiet von Vorarlberg. Es blieben nur diejenigen Pflanzenschutzgebiete bestehen, in denen ein über den Schutz des Gesetzes hinausgehender Pflanzenschutz beabsichtigt war.
Naturschutzgebiete
Mit der Nummer 77 wurde die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Gsieg-Obere Mähder" in Lustenau geringfügig geändert.
Landschaftsschutzgebiete
Mit der Nummer 80 wurde die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Lauteracher Ried" geringfügig geändert.
Jagdliche Wildruhezonen
Diese Zonen entstammen dem Jagdgesetz und werden durch die Bezirkshauptmannschaften verordnet (die Bezirkshauptmannschaft entspricht in etwa einer deutschen Landkreisverwaltung).
Interessant an den Wildruhezonen ist, dass diese ein jahreszeitlich begrenztes oder sogar ganzjähriges Betretungsverbot des entsprechenden Gebiets außerhalb der öffentlichen Wege aussprechen. Dies hat durchaus Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit zum Beispiel der Bergtouristen.
Im Jahr 2009 gab es 19 Verordnungen zu jagdlichen Wildruhezonen, die jedoch nur bereits bestehende Verordnungen ersetzen.
Zukunft
In Vorarlberg gibt es viele unterschiedliche Schutzgebietskategorien sowie durchaus zukunftsweisende Konzepte wie zum Beispiel den Biosphärenpark Großes Walsertal mit einem Kernzonenanteil von über 20 Prozent. Trotzdem sind nach wie vor viele Hochgebirgslandschaften ohne adäquaten Schutz. Damit ist auch in Zukunft stets damit zu rechnen, dass Skigebiete weiter ausgedehnt oder zusammengeschlossen werden sowie dass weitere Wasserkraftnutzungen in bisher nicht beeinträchtigten Gebieten stattfinden.
Eine zukunftsweisende Bestimmung ist der Paragraph 23 des Naturschutzgesetzes, wonach im Bereich von Gletschern und ihrer Einzugsgebiete jegliche Veränderung von Natur und Landschaft verboten ist (ausgenommen die Erhaltung bestehender Anlagen). Es ist wünschenswert, dass dieser Schutz auf das gesamte Hochgebirge ausgedehnt wird.
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