Im Post vom 12.03.2010 ging es um die Größe der Biosphärenreservate in Deutschland. In diesem Post habe ich kurz angesprochen, dass auch das Biosphärenreservat Südost-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern nicht die inzwischen von der Unesco geforderte Mindestgröße von 30.000 Hektar für Biosphärenreservate aufweist.
Bei seiner Gründung im Jahr 1990 gab es diese Vorgabe einer Mindestgröße für Biosphärenreservate noch nicht. Erst mit der Einführung der sogenannten Sevilla-Strategie im Jahr 1995 wurde dieses Thema aktuell. Den Biosphärenreservaten, die bereits vor dem Jahr 1995 bestanden haben, stellte sich nach dem Jahr 1995 die Notwendigkeit, ihre Größe anzupassen, allerdings mit einer langen Übergangsfrist.
Außer beim Biosphärenreservat Südost-Rügen besteht die Problematik einer nicht ausreichenden Größe auch beim Biosphärenreservat Vessertal / Thüringer Wald. Während die Varianten der Weiterentwicklung des Biosphärenreservats Vessertal / Thüringer Wald durch die Koalitionsvereinbarung der Regierung von Thüringen bereits im Post vom 12.03.2010 skizziert werden konnten, war die Zukunft des Biosphärenreservats Südost-Rügen noch nicht klar.
Nun gibt es auch zum Biosphärenreservat Südost-Rügen neue Informationen zum Flächenthema. Die Leitung des Biosphärenreservats beabsichtigt, die Fläche des Schutzgebiets von zur Zeit 23.500 Hektar auf zukünftig 31.690 Hektar zu vergrößern. Hierzu werden weitere Flächen auf dem Gebiet der Stadt Bergen sowie von Binz, Sassnitz, Zirkow und Puttbus benötigt. Bisher haben nur die Gemeinden Zirkow und Puttbus der Erweiterung des Biosphärengebiets zugestimmt. In den anderen Kommunen werden die Erweiterungspläne kritisch beäugt. Die Erweiterung wird entweder abgelehnt oder es wird zunächst eine Überarbeitung der Verordnung zum Biosphärenreservat aus dem Jahr 1990 gefordert.
Hinter der Ablehnung steckt die Befürchtung, dass die Erweiterung des Biosphärenreservats zu weiteren Einschränkungen für die Landwirtschaft führen werde. Um diese Befürchtungen zu zerstreuen, erscheint eine Neubearbeitung der Verordnung zum Biosphärenreservat in der Tat sinnvoll zu sein. Sobald die Vorgaben für die alten und neuen Flächen des Biosphärenreservats vorliegen, können mit großer Wahrscheinlichkeit bestehende Befürchtungen seitens der Anwohner ausgeräumt werden.
Hoffen wir, dass das Biosphärenreservat Südost-Rügen seinen Titel auch in Zukunft behalten kann!
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