Mittwoch, 7. Juli 2010

Bayern will Bioshärenreservat Rhön vergrößern

Es gibt eine gute Nachricht für das Bisphärenreservat Rhön: Der bayerische Ministerpräsident Seehofer hat jetzt bei einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in Bad Kissingen angekündigt, dass die Fläche des bayerischen Anteils des Biospärenreservats Rhön auf die Fläche des Natruparks Rhön vergrößert werden soll. In diesem Zusammenhang sollen auch die bisher noch nicht ausreichend vorhandenen Kernzonen erweitert werden.

Das Biosphärenreservat Rhön hat in den vergangenen Monaten eher negative Schlagzeilen gemacht (siehe auch den Post vom 05.01.2010). Das bereits vor dem Jahr 1995 (Jahr der Verabschiedung der sogenannten Sevilla-Strategie der Unesco, die eine Zonierung mit Mindestgrößen der Zonen sowie einer Mindestgröße für Biosphärenreservate vorsieht) ausgewiesene Schutzgebiet muss dringend an die Vorgaben der Sevilla-Strategie angepasst werden. Sonst würde die Rhön in wenigen Jahren ihren Status als Biosphärenreservat verlieren.


Im Falle der Rhön bedeutet diese Anpassung, dass wesentlich mehr Kernzonenfläche als bisher vorhanden ausgewiesen werden muss, um den Mindestanteil von drei Prozent Kernzonenfläche zu erreichen. Die Gesamtgröße des Biosphärenreservats ist eigentlich ausreichend. Wenn jetzt Bayern das Reservat noch weiter vergrößern will, kann man das nur begrüßen. Dies bedeutet allerdings auch, dass die Gesamtfläche der Kernzonen noch einmal vergrößert werden muss. 

Bei der bisherigen Größe des sich über drei Bundesländer erstreckenden Biosphärenreservats Rhön von 185.000 Hektar müssen mindestens 5.500 Hektar Fläche als Kernzone ausgewiesen sein. Heute fehlen hierfür noch 2.850 Hektar. Den Löwentanteil der fehlenden Kernzonenfläche hat Bayern zu verantworten. In Bayern müssen mindestens 1800 Hektar Kernzonenfläche zusätzlich ausgewiesen werden. Wird das Reservat vergrößert, ist sogar wesentlich mehr als 1800 Hektar Kernzonenfläche zusätzlich zum Bestand auszuweisen. 

Die fehlende Kernzonenfläche soll zum größeren Teil auf Flächen der bayerischen Staatsforsten ausgewiesen werden. Jedoch wird es auch erforderlich sein, dass die Kommunen Flächen für die Kernzonen zusätzlich einbringen.   

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