Das Thema der Wildnisentwicklung muss gemäß dem Bundesamt für Naturschutz vor allem bei den Nationalparks und Biosphärenreservaten zukünftig noch besser beachtet werden. Nationalparks und Biosphärenreservate müssen einen wichtigen Beitrag für das Biodiversitätsziel der Bundesregierung leisten, wonach bis zum Jahr 2020 zwei Prozent der Fläche Deutschlands Wildnis sein sollen.
Zusätzlich zu den bestehenden Nationalparks müssen zukünftig weitere Nationalparks, bevorzugt Waldnationalparks ausgewiesen werden. In diesem Zusammenhang werden einmal mehr die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz genannt, die bisher noch keinen Nationalpark ausgewiesen haben. In den folgenden bestehenden Nationalparks ist der Kernzonenanteil (Wildnis) zur Zeit noch unter 50 Prozent: Sächsische Schweiz, Harz, Vorpommersche Boddenlandschaft, Eifel, Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Unteres Odertal. Die Verwaltungen dieser Großschutzgebiete werden aufgefordert, den Kernzonenanteil möglichst rasch auf 50 Prozent oder besser auf den IUCN-Wert von 75 Prozent zu erhöhen.
Auch bei den bestehenden Biosphärenreservaten gibt es Defizite. Die folgenden Biosphärenreservate haben zur Zeit noch einen Kernzonenanteil unterhalb der von der Unesco geforderten drei Prozent: Rhön, Pfälzerwald-Nordvogesen, Spreewald, Südost-Rügen, Flusslandschaft Elbe. (Anmerkung: das Biosphärenreservat Vessertal - Thüringer Wald müsste ebenfalls zu dieser Gruppe gehören).
Die dritte Großschutzgebietskategorie, die Naturparks, weisen ebenfalls beträchtliche Defizite auf. Zu den Naturparks gibt es im Positionspapier eine interessante Feststellung: Oft unterscheiden sich die Landschaften innerhalb der Naturparks gar nicht erkennbar von den Landschaften außerhalb. (Anmerkungen: bei diesen Verhältnissen braucht man sich nicht zu wundern, dass viele Naturparks bei der Bevölkerung kaum bekannt sind. In Spanien zum Beispiel sind die Verhältnisse bei den Naturparks vollkommen anders. Dort werden die Naturparks wesentlich ernster genommen als in Deutschland. Innerhalb der Naturparks gibt es dort kaum Siedlungen.)
Naturparks sollen gemäß dem Bundesamt für Naturschutz in jedem Fall durch eine Verordnung ausgewiesen werden, die auch die Schutz- und Entwicklungsziele beinhaltet. (Anmerkung: in Bayern zum Beispiel werden die Naturparks durch eine Erklärung ausgewiesen, eine ziemlich unverbindliche Unterschutzstellung). Naturparks sollen weiter zum größeren Teil aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten bestehen, so wie es das Bundesnaturschutzgesetz fordert. Leider trifft auch dies auf viele Naturparks nicht zu. Erforderlich ist auch eine bundesweite Vereinheitlichung der Inhalte der Schutzgebietskategorie Naturpark.
Auch in den Naturparks sollen mehr Wildnisflächen ausgewiesen werden. (Anmerkungen: Was spricht dagegeben, wenn zukünftig in allen Naturparks einheitlich die von den Biosphärenreservaten bekannte Regelung gilt, wonach drei Prozent der Fläche Wildnis sein müssen? Wenn deutschlandweit zwei Prozent der Fläche Wildnis werden sollen, heißt dies doch automatisch, dass in den Naturparks dann mindestens drei Prozent der Fläche Wildnis sein müssen. Denn es wird ja nicht möglich sein, gleichmäßig über die Fläche Deutschlands verteilt Wildnis auszuweisen.)
Man sieht also: Es gibt bei den Großschutzgebieten in Deutschland noch eine Menge zu tun, für den Bund wie auch für die Bundesländer. Hoffen wir, dass sich die Politiker und die Verwaltungen bald auf den Weg machen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.