Mit der 56. Verordnung von 2011 hat nun die Kärntner Landesregierung das Europaschutzgebiet "Görtschacher Moos - Obermoos im Gailtal" ausgewiesen. Das Schutzgebiet umfasst die Gebiete Görtschacher Moos, Obermoss, Untermoos sowie Teile der Gail in den Gemeinden Hermagor-Pressegger See, St. Stefan im Gailtal, Feistritz an der Gail und Nötsch im Gailtal. Das Gebiet ist sowohl nach der FFH-Richtlinie als auch nach der Vogelschutzrichtlinie der EU ausgewiesen.
Ziel der Schutzgebietsausweisung ist die Erhaltung des Landschaftsmosaiks aus naturnahen Au- und Bruchwäldern, Gewässer- und Moorlebensräumen sowie von Elementen der Kulturlandschaft mit Hochstauden-, Wiesen- und Weideflächen.
In der Anlage zur Verordnung sind die im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie der FFH-Richtlinie geschützten Tierarten und Lebensräume des Gebiets aufgelistet. Darunter befinden sich 21 Vogelarten, z.B. der Eisvogel oder der Weißstorch. Weiter sind 21 Zugvogelarten aufgeführt, die sich zeitweise im Gebiet aufhalten. Fünf nach der FFH-Richtlinie geschützte Säugetierarten kommen im Gebiet vor, darunter als prioritäre Art der Braunbär. Dann werden noch 5 Fischarten, 2. Amphibienarten, 2 wirbellose Tierarten und eine Pflanzenart aufgeführt, die nach der FFH-Richtlinie geschützt sind. Schließlich werden die geschützten Lebensräume aufgelistet. Prioritäre Lebensräume sind die Moorwälder und die Auwälder.
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