Mittwoch, 23. Mai 2012

EU definiert die Schutzgebietskategorie Wildnisgebiet

Wildnis ist ein wichtiges Thema für die EU - spätestens seit dem Februar 2009, als das Europäische Parlament fast einstimmig für die Ausweisung und Vergrößerung von Wildnisgebieten in Europa gestimmt hat. Nach langer Vorbereitungszeit hat jetzt "Wild Europe", die von der EU beauftragte Institution, eine verbindliche Definition zur zukünftigen Schutzgebietskategorie Wildnisgebiet fertiggestellt.

Zunächst soll hier die Definition von Wildnisgebiet wiedergegeben werden:

Wildnisgebiete sind großflächige, unbeeinflusste oder nur unwesentlich beeinflusste Naturgebiete, in denen natürliche Prozesse ohne Intervention des Menschen, Infrastruktur oder Dauersiedlungen ablaufen. Diese Gebiete sollen geschützt und überwacht werden, um ihren Naturzustand zu erhalten und den Menschen die Möglichkeit zu geben, die spirituelle Qualität der Natur zu erfahren.

Im zwanzigseitigen Papier von Wild Europe werden weitere interessante Vorgaben für die zukünftigen Wildnisgebiete in Europa gemacht. So müssen Wildnisgebiete eine dreifache Zonierung aufweisen mit Kernzone, Pufferzone und Übergangszone. In der Kernzone sollen die natürlichen Prozesse ungestört ablaufen. Anzustreben ist, dass durch "Verwilderungsmaßnahmen" die Kernzone im Laufe der Zeit auf Teile der Pufferzone ausgedehnt werden kann. Die Pufferzone umfasst nur wenig vom Menschen beeinflusste Gebiete und soll die Kernzone schützen. Innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Ausweisung sollen Verwilderungsmaßnahmen in der Pufferzone abgeschlossen sein. In der Übergangszone schließlich sind verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten des Menschen erlaubt. Dazu gehören jedoch nicht Windkraftanlagen oder Kahlschläge.

Die Mindestgröße für die Kernzone eines Wildnisgebiets wird auf 3.000 Hektar festgesetzt. Ist die Kernzone größer als 8.000 Hektar, kann auf eine Pufferzone verzichtet werden. Auf eine Pufferzone kann auch verzichtet werden, wenn rund um die Kernzone kein weiteres Land mehr verfügbar ist (z.B. auf einer Insel). Die erforderliche Größe der Kernzone hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. So muss z.B. bei einem Moorgebiet darauf geachtet werden, dass sich das gesamte Wassereinzugsgebiet in der Kernzone befindet. Wo immer möglich, sollten Kernzonen 10.000 Hektar oder größer sein. 

Von der Kernzone aus darf nur die Kernzone und die Pufferzone sichtbar sein. Allein aus dieser Festlegung ergeben sich unterschiedliche Größen für die Kernzonen und Pufferzonen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. In hügeligem oder gebirgigem Gelände geht der Blick oft nicht so weit wie in der Ebene, so dass dort die Kernzonen kleiner sein können als im Flachland. Diese Bestimmung ist für das Flachland sehr einschränkend. Man denke nur daran, wie weit etwa große Windkraftanlagen zu sehen sind.

In der EU ist man zuversichtlich, zukünftig einen Flächenanteil der Wildnisgebiete von über 4 Prozent der Landfläche ausweisen zu können. Dazu sollen auch die sogenannten Verwilderungsgebiete beitragen. Das sind Gebiete, in denen die Landwirtschaft wegen geringer Erträge oder wegen Landflucht aufgegeben worden ist bzw. noch wird.

Ein Gutachter ist jetzt mit der Erstellung des EU-Wildnisregisters beauftragt worden. Sobald dieses Register einschließlich einer interaktiven Karte vorliegt, wird die EU die einzelnen Staaten um die Meldung von Wildnisgebieten bzw. Verwilderungsgebieten bitten.       

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