In seiner Sitzung vom 20.11.2013 hat der Bundesrat der Schweiz (die Schweizer Regierung) der Schaffung eines neuen Jagdbanngebiets Bannalp-Walenstöcke zugestimmt. Das neue, 10,28 km² große Jagdbanngebiet befindet sich in den Kantonen Obwalden und Nidwalden in der Zentralschweiz beim berühmten Kur- und Wintersportort Engelberg.
Im Gegenzug zur Schaffung des neuen Jagdbanngebiets Bannalp-Walenstöcke wird ein Teil des bestehenden Jagdbanngebiets "Hutstock" mit einer Fläche von 10,26 km² rückabgewickelt. Die Schaffung des neuen Jagdbanngebiets Bannalp-Walenstöcke sowie die Rückabwicklung eines Teils des bestehenden Jagdbanngebiets Hutstock gehen auf einen Antrag der Kantone Obwalden und Nidwalden zurück. Der jetzt aus den Schutzbestimmungen zu entlassende Teil des Jagdbanngebiets Hutstock befindet sich im Bereich der Seilbahn von Engelberg auf den Titlis im Bereich um den Trübsee. Der Schutz der Wildtiere kann dort nicht zuletzt wegen des unvernünftigen Verhaltens einiger Wintersportler nicht mehr in ausreichendem Maß gewährleistet werden. Trotz der Aufhebung des Jagdbanngebiets im Bereich Trübsee bleiben dort die Wildschutzzonen bestehen.
Das neue Jagdbanngebiet Bannalp-Walenstöcke grenzt direkt an das bestehende Jagdbanngebiet "Hahnen" nördlich von Engelberg. Damit wird die Qualität der Jagdbanngebiete verbessert, indem nun ein sehr großes zusammenhängendes Schutzgebiet zur Verfügung steht. Zudem gibt es im neuen aneinandergrenzenden Jagdbanngebiet Hahnen und Bannalp-Walenstöcke sowohl hochgelegene als auch tiefergelegene Gebiete, so dass sich viele Wildtiere dort das ganze Jahr innerhalb von geschützten Gebieten aufhalten können.
Mit der Schaffung des neuen Jagdbanngebiets Bannalp-Walenstöcke gibt es in der Schweiz ab dem 1.1.2014 insgesamt 42 Jagdbanngebiete. Sie bedecken eine Fläche von über 1.500 km² und damit ca. 3,5 Prozent der Landesfläche der Schweiz. Die Grundlage der Ausweisung von Jagdbanngebieten bildet das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) und die daraus abgeleitete Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ). Die seit dem Jahr 1991 geltende Neufassung der Verordnung beinhaltet zusätzlich zum Jagdverbot auch einen breiteren Schutz der Wildtiere und ihres Lebensraumes.
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