Die zuständige Regierung von Unterfranken hat mit einer Verordnung vom 14. August 2013 zusätzliche Kernzonen im bayerischen Teil des Bioshärenreservats Rhön festgesetzt. Alle neuen Kernzonen wurden als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dies ist die größte Naturschutzgebietsverordnung, die die Regierung von Unterfranken jemals erlassen hat. Die Verordnung wird am 1.1.2014 in Kraft treten
Insgesamt wurden in der bayerischen Rhön 3.485 Hektar neue Flächen als Kernzonen des Biosphärenresrevats Rhön und Naturschutzgebiet festgesetzt. Die Verordnung zieht damit für den bayerischen Teil der Rhön einen Schlussstrich unter den seit über einem Jahrzehnt anhaltenden Konflikt des bisher ungenügenden Kernzonenanteils im Biosphärenreservat Rhön.
Gemäß den Bestimmungen der Unesco sowie des deutschen Biosphärenreservatskommittees müssen Biosphärenreservate einen Kernzonenanteil von mindestens 3 Prozent aufweisen. In den Kernzonen darf keine wirtschaftliche Nutzung stattfinden. Bisher hat das Biosphärenreservat Rhön diese Bedingung bei weitem nicht erfüllt. Das gilt für alle drei beteiligten Bundesländer. Auch die Bundesländer Hessen und Thüringen sind zur Zeit dabei, ihre Kernzonenflächen im Biosphärenreservat Rhön zu vergrößern.
Die Neuausweisung von Kernzonen im bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön war auch deshalb erforderlich, weil die Fläche des bayerischen Teils des Biosphärenreservats von bisher 72.000 Hektar auf 130.000 Hektar vergrößert werden soll. Das bayerische Kabinett hat am 15.03.2013 beschlossen, einen Erweiterungsantrag an die Unesco zu richten. Eine Entscheidung der Unesco wird im Frühjahr/Sommer 2014 erwartet.
Das Biosphärenreservat Rhön wurde im Jahr 1991 von der Unesco anerkannt. Damals waren die heute gültigen Bestimmungen über die Zonierung und über den Kernzonenanteil noch nicht in Kraft. Die Gesamtfläche des sich über die drei Bundesländer Bayern, Hessen und Thüringen erstreckenden Biosphärenreservats beträgt zur Zeit 184.939 Hektar. Die Kernzonenfläche betrug bisher 4.199 Hektar.
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