Das Landratsamt Bamberg als untere Naturschutzbehörde hat mit einer Verordnung vom 16.04.2014 im Steigerwald bei Ebrach ein 775 Hektar großes Gebiet als Wildnisgebiet bzw. Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen. Das neue Schutzgebiet grenzt unmittelbar an die bereits bestehenden Naturwaldreservate Waldhaus (105 Hektar) und Brunnstube (48 Hektar) an. Damit gibt es im Steigerwald jetzt ein zusammenhängendes Wildnisgebiet mit einer Fläche von ca. 928 Hektar.
Die Ausweisung des neuen Wildnisgebiets erfolgte vor dem Hintergrund, dass in Deutschland eine weitere Fläche für den Beitritt zur bestehenden Unesco-Weltnaturerbestätte "Buchenurwälder" zur Verfügung steht. Die Ausweisung des neuen Wildnisgebiets ist insofern eine Besonderheit in Deutschland, als hier zum ersten Mal eine untere Naturschutzbehörde (ein Landratsamt) ein solches Gebiet ausgewiesen hat. Das Gebiet ist formal als "Geschützter Landschaftsbestandteil" ausgewiesen worden. Es trägt den Namen "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst".
Das neue Wildnisgebiet ist in zwei unterschiedliche Zonen untergliedert. In der Prozessschutzzone mit einer Fläche von 393 Hektar hat die natürliche Waldentwicklung Vorrang. Dort sind forstwirtschaftlichen Aktivitäten nicht mehr gestattet. In der Entwicklungszone mit einer Fläche von 382 Hektar ist eine gesteuerte Waldentwicklung durch Entnahme gesellschaftsfremder und nicht standortheimischer Baumarten einschließlich Fichten und Kiefern zulässig.
Um die Ausweisung des neuen Wildnisgebiets im Steigerwald ist bereits eine heftige Kontroverse entbrannt. Die Gegnerschaft ist groß. Hierbei wird auch in Abrede gestellt, dass ein Landratsamt überhaupt eine Wildnisfläche ausweisen darf. Das Landratsamt Bamberg hat sich der Schutzgebietskategorie des Geschützten Landschaftsbestandteils bedient. Gebiete mit dieser Schutzgebietskategorie dürfen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz tatsächlich von den unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen werden.
Von den Kritikern wird nun eingewandt, dass die Schutzgebietskategorie des Geschützten Landschaftsbestandteils nur für ganz kleine Landschaftsteile gedacht ist und keinesfalls eine Fläche von der jetzt unter Schutz gestellten Größe umfassen darf. Weiter wird kritisiert, dass für die Ausweisung eines Geschützten Landschaftsbestandteils keine Anhörung erforderlich ist - im Gegensatz zur Ausweisung von Schutzgebieten anderer Kategorien wie zum Beispiel Naturschutzgebieten.
M.E. ist die Ausweisung des neuen Wildnisgebiets zu begrüßen. Auch die bayerische Staatsregierung täte gut daran, diese Ausweisung nicht zu hintertreiben. Sie sollte vielmehr froh darüber sein, dass es auch auf kommunaler Ebene und Kreisebene Initiativen und mutige Staatsdiener gibt, die das Thema der Wildnis voranbringen. Bayern ist zur Zeit noch weit vom Ziel im Rahmen der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung entfernt, wonach zwei Projekt der Fläche Deutschlands ab dem Jahr 2020 Wildnis sein sollen. Von daher sollte die Staatsregierung froh darüber sein, dass Initiativen vor Ort dazu beitragen, Bayern diesem Ziel näher zu bringen.
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