Samstag, 30. Mai 2015

FFH-Gebiete in der italienischen Region Aostatal

Die Region Aostatal war die erste Region Italiens, für die die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 gesetzlich verordnet worden sind. Mit Stand Mai 2015 gibt es solche Verordnungen bereits für fünf Regionen sowie für die autonome Provinz Trento.

Gemäß der Gesetzgebung Italiens werden die FFH-Gebiete in den einzelnen Regionen durch Verordnungen des Bundes gesetzlich bestimmt. Am 07.02.2013 verordnete der italienische Umweltminister die FFH-Gebiete des Aostatals. Mit der gesetzlichen Verordnung der FFH-Gebiete des Landes folgt der italienische Staat den Vorgaben der EU für die FFH-Gebiete. Diese Vorgaben sehen nicht nur die Erstellung von Pflegeplänen für die einzelnen Gebiete vor. Sie schreiben auch vor, dass die FFH-Gebiete durch die nationale Gesetzgebung festgelegt werden müssen. 

Da gibt es zur Zeit in Europa noch Lücken. So hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet, weil ein Teil der zuständigen deutschen Bundesländer die FFH-Gebiete bisher nicht gesetzlich fixiert hat.

Dienstag, 26. Mai 2015

"Innerrhoder Streusiedlung" ist Landschaft der Schweiz des Jahres 2015

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat die Innerrhoder Streusiedlung als Landschaft des Jahres 2015 ausgezeichnet. Der Preis geht an Kanton Appenzell Innerrhoden. Mit dem Preis wird das Engagement des Kantons zur sorgfältigen Bewahrung und Gestaltung der traditionellen Streusiedlungslandschaft gewürdigt.

Die Innerrhoder Streusiedlung gilt gemäß den Ausführungen der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz als eine ausgeprägte Vorzeigelandschaft der Schweiz. Sie repräsentiert wie kaum eine andere den Traditionsbezug, die regionale Baukultur und das Ländlich-Bäuerliche der Schweiz.

Freitag, 22. Mai 2015

Neuer Bericht zum Zustand der Welterbelandschaft "Oberes Mittelrheintal"

Das Welterbekommittee der UNESCO hat im Jahr 2013 von den deutschen Behörden einen Bericht zum Zustand der UNESCO-Weltkulturerbelandschaft Oberes Mittelrheintal bis spätestens 01.02.2015 angefordert. In diesem Bericht soll auch auf Empfehlungen eingegangen werden, die das Welterbekommittee ausgesprochen hat.

Der Bericht liegt nun fristgerecht vor, so dass er bei der kommenden 39. Sitzung des Welterbekommittes vom 28.06. bis 08.07.2015 in Bonn behandelt werden kann. 

In seiner Entscheidung zur Weltkuturerbestätte Oberes Mittelrheintal vom Jahr 2013 hat das Welterbekommittee positiv vermerkt, dass bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 die Pläne für eine Brücke über den Rhein zwischen St. Goar und St. Goarshausen nicht weiterverfolgt werden.


Montag, 18. Mai 2015

"Skjoldungernes Land" ist der vierte Nationalpark Dänemarks

Am 21. März 2015 wurde in Dänemark der vierte Nationalpark des Landes eröffnet. Der Nationalpark Skjoldungernes Land befindet sich auf der Insel Seeland. Seine Fläche ist 170 km² groß. Davon sind 108 km² Landfläche. 

Im neuen Nationalpark befinden sich drei Gemeinden (Roskilde, Lejre, Frederikssund). Über 60 Prozent (65 km²) der Landfläche des Nationalparks sind geschützt. 89 km² der Nationalparkfläche sind als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen. 

Der Nationalpark umfasst Flächen um den Roskilde Fjord im Nordwesten der Insel Seeland. Die Küstenlänge des Nationalparks beträgt 99 Kilometer. Im Nationalpark soll die charakteristische Landschaft erhalten werden. Dazu gehören auch die reetgedeckten Holzhäuser. In Bezug auf die Naturausstattung hat der neue Nationalpark eine große Bedeutung für die Erhaltung der Nist- und Ruheplätze der Wasservögel sowie der Wiesen und Küstenwälder. 

Die im Nationalpark Skjoldungernes Land möglichen Aktivitäten sind Radfahren, Wandern, Mountainbike, Übernachten im Freien und Seilfähren-Fahren. 

Donnerstag, 14. Mai 2015

Steiermark verordnet Nationalparkplan für Nationalpark Gesäuse

Das österreichische Bundesland Steiermark hat mit der Verordnung 31/2015 vom 5. Mai 2015 den Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse erlassen.

Der Nationalpark Gesäuse ist der einzige Nationalpark der Steiermark. Der 11.054 Hektar große Nationalpark wurde im Jahr 2002 gegründet. Gemäß §5 des Nationalparkgesetzes muss für den Nationalpark ein Nationalparkplan durch Verordnung erlassen werden.

Einige interessante Bestimmungen des Nationalparkplans:


Sonntag, 10. Mai 2015

73 Schutzgebiete sind mit dem Europadiplom des Europarats ausgezeichnet

Der Europarat hat Anfang 2015 eine überarbeitete Broschüre zum Europadiplom für Schutzgebiete herausgebracht. In dieser Broschüre wird eine Auswahl der Schutzgebiete, die bisher mit dem Europadiplom ausgezeichnet worden sind, vorgestellt. Die Gebiete werden hierbei nach ihrem Landschaftstyp geordnet. Insgesamt wurden bisher 73 Gebiete in 28 Staaten mit dem Europadiplom ausgezeichnet.

62 dieser Gebiete werden in der Broschüre näher vorgestellt. Nachfolgend sind die einzelnen Gebiete entsprechend der in der Broschüre vorgenommenen Ordnung aufgelistet:

Mittwoch, 6. Mai 2015

Spanische Region Aragón verordnet neues Landschaftsschutzgebiet Sierra de Santo Domingo

Mit der Verordnung 52/2015 vom 8.4.2015 hat die autonome spanische Region Aragón das neue Landschaftsschutzgebiet (Paisaje Protegido) "Sierra de Santo Domingo" geschaffen. Dem ging eine lokale Initiative vom 3.7.2009 zur Schaffung eines Landschaftsschutzgebiets voraus.

Das Landschaftsschutzgebiet Sierra de Santo Domingo hat eine Fläche von 13.772,64 Hektar. Davon gehören 4.094,67 Hektar zur Pufferzone. Das Gebiet befindet sich in der Comarca Cinco Villas und in den Gemeinden Longás, Luesia und Biel.

Samstag, 2. Mai 2015

Region Valenica erweitert den Katalog der Feuchtgebiete

Die autonome spanische Region Valencia will fünf Feuchtgebiete zusätzlich in den Katalog der Feuchtgebiete der Region aufnehmen. Das hat das Umweltministerium der Region in einer Pressemitteilung vom 20.04.2015 angekündigt.

Am 10.09.2002 hat die Regierung der autonomen spanischen Region Valencia einen Katalog der Feuchtgebiete verabschiedet. Der Katalog gründet sich auf Artikel 15 des regionalen Gesetzes 11/1994 vom 27.12.1994. Darin wird festgehalten, dass die Regierung von Valencia auf Vorschlag des Umweltministers einen Katalog der Feuchtgebiete erarbeitet und aktualisiert.

In der ersten Fassung des Katalogs waren die folgenden 48 Feuchtgebiete enthalten: