Die zukünftige Regierungskoalition aus Grünen und CDU im deutschen Bundesland Baden-Württemberg (BW) hat bis Anfang Mai 2016 ihren Koalitionsvertrag erarbeitet. Zu den Themen Biodiversität und Flächennaturschutz werden im Koalitionsvertrag die folgenden Aussagen getroffen:
Die unterschiedlichen Prozessschutzflächen bilden ein bedeutendes Element für die Vielfalt der Wälder in BW. Europäisches Alleinstellungsmerkmal ist die Größe der unter FFH-Schutz stehenden alten Buchenwälder in BW. Der Schutz dieser Buchenwälder soll weiterhin in einer dynamischen Entwicklung gewährleistet werden. Das nationale Ziel wird unterstützt, wonach bis zu 10 Prozent der Staatswaldfläche bis 2020 unter Schutz zu stellen und sich selbst zu überlassen sind. Die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz mit dem Alt- und Totholzkonzept, dem Waldbiotopverbund und den bestehenden Schutzgebieten soll fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Der Erhalt der Moore in BW soll gewährleistet werden. Wo immer möglich sollen ehemalige Moore renaturiert werden. Hierzu soll die Moorschutzkonzeption weiterhin zur Anwendung kommen. Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Nationalpark und arbeiten gemeinsam an seiner Weiterentwicklung. Das Projekt "Wildtiergehege Alexanderschanze" soll daraufhin überprüft werden, ob es zu einem Leitprojekt des Nationalparks außerhalb der Gebietskulisse weiterentwickelt werden kann.
Die Biosphärengebiete Schwäbische Alb und Schwarzwald sollen weiterhin positiv begleitet und finanziell unterstützt werden. Den Institutionen außerhalb der klassischen Naturschutzkategorien wie z.B. die Geoparke wird ebenfalls ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Koalitionsparteien bekennen sich zur Umsetzung internationaler und europäischer Vereinbarungen und Vorgaben, darunter auch Natura 2000. Das gilt insbesondere auch für die rechtliche Sicherung der betroffenen Gebiete.*
Die Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes und des Generalwildwegeplans soll deutlich verbessert werden.
Den Schäden, die durch die zunehmende Verbreitung des Bibers entstehen, soll im Zuge eines effektiven Bibermanagements mit wirksamen Maßnahmen begegnet werden. Eine Maßnahme ist die Erfassung des aktuellen Bestands.
*Anmerkung: Die EU hat gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die Natura 2000-Gebiete bisher in vielen Bundesländern nicht, wie in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgeschrieben, nach nationalem Recht als Schutzgebiete verordnet worden sind.
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