Am 29.07.2016 hat das Land Baden-Württemberg zusammen mit den betroffenen Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Waldshut und vielen Gemeinden den Antrag an die Unesco zur Anerkennung des Biosphärengebiets Schwarzwald gestellt. Eine mögliche Anerkennung wird bis Ende 2017 erwartet.
Das Biosphärengebiet Schwarzwald wurde am 04.01.2016 von der baden-württembergischen Landesregierung verordnet. Das Gebiet hat eine Fläche von 63.236 Hektar. Es erstreckt sich über drei Landkreise mit 28 Gemeinden sowie die kreisfreie Stadt Freiburg. Das Biosphärengebiet Schwarzwald weist bereits einen Kernzonenanteil von etwas über drei Prozent auf. Es gibt keine zusammenhängende Kernzone. Vielmehr gibt es über das ganze Gebiet verteilt zahlreiche kleine Kernzonenflächen.
Die Kernzonen lassen sich in drei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe umfasst diejenigen Flächen, die bereits seit vielen Jahren als Bannwald ausgewiesen sind. Die zweite Gruppe umfasst die Flächen, die mit der Verordnung vom 04.12.2015 des Regierungspräsidiums Freiburg neu als Bannwälder ausgewiesen worden sind. Die dritte Gruppe umfasst Flächen, die bisher nicht als Bannwald ausgewiesen worden sind. Eine spätere Ausweisung als Bannwald ist für diese Flächen geplant (Bannwald ist der baden-württembergische Begriff für Naturwaldreservat).
Baden-Württemberg hat bereits ein von der Unesco anerkanntes Biosphärengebiet, das Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Es wurde am 31.01.2008 verordnet und am 26.05.2009 von der Unesoco anerkannt.
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