Unter dem Dach der Nationalen Naturlandschaften sind ab jetzt auch Gebiete vertreten,
- die eine bestimmte Größe aufweisen
- in denen der Prozessschutz gewährleistet ist
- und die nicht einer der anderen drei Kategorien angehören.
Mit der vierten Schutzgebietskategorie des Wildnisgebiets unterstützt EUROPARC Deutschland das Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie, bis zum Jahr 2020 auf mindestens zwei Prozent der Fläche in Deutschland Wildnis zuzulassen.
Als erstes zertifiziertes Wildnisgebiet ist die Köngisbrücker Heide im Bundesland Sachsen Mitglied der Nationalen Naturlandschaften. Das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide umfasst eine Fläche von 69,32 km² und gehört damit zu den größten Naturschutzgebieten in Deutschland. Das Gebiet wurde am 1. Oktober 1996 als Naturschutzgebiet verordnet. Der Wildnisaspekt ergibt sich aus §6 (1) der Verordnung: "Zur dauerhaften Sicherung der Schutzwürdigkeit des Naturschutzgebietes und zu seiner weiteren Entwicklung sind eine ausgedehnte Naturentwicklungszone zur Gewährleistung der natürlichen Sukzession zu sichern........"
Ein Pflege- und Entwicklungsplan legt unter anderem diejenigen Gebiete fest, in denen Wildnis zugelassen wird. Gemäß dem aktuellen Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen entwickelt sich die Königsbrücker Heide zu einem internationalen Wildnisgebiet der Kategorie Ib IUCN. Zur Zeit umfasst die Naturentwicklungszone der Königsbrücker Heide eine Fläche von über 50 km².
Website von EUROPARC Deutschland
http://www.europarc-deutschland.de
Website des Naturschutzgebiets Königsbrücker Heide
http://www.koenigsbrueckerheide.eu/
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