Donnerstag, 27. Oktober 2016

Österreichischer Nationalpark Donau-Auen zum ersten Mal vergrößert

Vor 20 Jahren, am 27. Oktober 1996, wurde der Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich, dem Bundesland Niederösterreich und dem Bundesland Wien zur Errichtung und Erhaltung des Nationalparks Donau-Auen unterzeichnet. Nun wird das Schutzgebiet zum ersten Mal erweitert.

Die Fläche des Nationalparks wächst um 277 Hektar. Davon befinden sich 260 Hektar im Bundesland Niederösterreich in der Petroneller Au. 17 Hektar befinden sich im Bundesland Wien in Fischamend. Bei seiner Gründung war der Nationalpark 9.300 Hektar groß. Die Flächen in der Petroneller Au werden durch einen Vertragsabschluss mit dem Grundbesitzer Abensperg-Traun dem Nationalpark hinzugefügt. Eine zweite Erweiterung des Nationalparks um 140 Hektar ist geplant.

Der Staatsvertrag sieht eine Erweiterung des Nationalparks ausdrücklich vor. Aus der Sicht von 1996 sollte spätestens im Jahr 2000 durch die Einbeziehung privater Flächen der Nationalpark bereits von 9.300 Hektar auf 11.500 Hektar Fläche angewachsen sein. Das wurde bisher jedoch nicht erreicht.


Im Bundesland Wien wurde der Nationalpark mit dem Gesetz 37/1996, veröffentlicht am 14. August 1996 im Landesgesetzblatt für Wien, beschlossen (Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen, Wiener Nationalparkgesetz). Der Nationalpark befindet sich demnach im 22. Wiener Gemeindebezirk (Obere und Untere Lobau). Mit der Verordnung 50/1996, veröffentlicht am 30. September 1996 im Landesgesetzblatt für Wien, wird eine Zonierung des Nationalparks vorgenommen, wie es das Nationalparkgesetz vorgibt (Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung und Einteilung des Nationalparkgebietes, Wiener Nationalparkverordnung).

Im Bundesland Niederösterreich musste zunächst das NÖ Nationalparkgesetz, beschlossen vom Landtag am 14. Dezember 1995, veröffentlicht am 28. März 1996, geschaffen werden. Darauf aufbauend hat die Landesregierung am 19. November 1996 die Verordnung über den Nationalpark Donau-Auen beschlossen, veröffentlicht am 19. Dezember 1996. Eine Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen wurde am 17. März 1997 verordnet und am 8. April 1998 im Gesetzblatt veröffentlicht.    

Der Staatsvertrag (Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen) wurde am 28. Januar 1997 im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, am 27. Februar 1997 im Landesgesetzblatt Wien und ebenfalls am 27. Februar 1997 im Landesgesetzblatt von Niederösterreich veröffentlicht. Am 1. Dezember 1996 ist ein "Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen GmbH" in Kraft getreten (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 29. November 1996).   

Der Nationalpark Donau-Auen erstreckt sich von Wien bis zur Mündung der March an der Staatsgrenze zur Slowakei. Der Nationalpark verzeichnet pro Jahr 1,5 Millionen Besucher. Das Gebiet ist ca. 38 Kilometer lang und maximal 4 Kilometer breit. Die vertragliche Regelung zum Nationalpark Donau-Auen ist erforderlich, weil in Österreich ausschließlich die Bundesländer für den Naturschutz zuständig sind. Eine (freiwillige) Beteiligung bzw. Koordinierungsfunktion des Bundes kann somit nicht über ein Bundesgesetz, sondern nur auf vertraglichem Wege zwischen Bund und Ländern geregelt werden.     

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