Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der kontinentalen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Schweden und Tschechien Anteil. Die gesamte EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2369 der Kommission.
Die zehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 16. Januar 2015 und dem 31. Januar 2016 übermittelt worden sind.
Die Liste umfasst die folgenden Daten:
- Gebietscode
- Bezeichnung des Gebiets
- Vorhandensein von einem oder mehreren prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder einer oder mehrerer prioritärer Arten im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 92/43/EWG
- Fläche des Gebiets in Hektar
- Länge des Gebiets in Kilometer (wo sinnvoll)
- Geographische Koordinaten
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