Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/251 der Kommision vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine
erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die
alpine biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG
verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss
(EU) 2024/427 der Kommission aktualisiert.
Die
achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die alpine biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete der Alpen (Deutschland, Frankreich, Italien,
Österreich und Slowenien), die Pyrenäen (Spanien und Frankreich), die
Apenninen (Italien), das nördliche fennoskandische Gebirge (Finnland und
Schweden), die Karpaten (Polen, Rumänien und Slowakei), das Dinarische
Gebirge (Slowenien und Kroatien) und den Balkan, das Rila- und das
Pirin-Gebirge, die Rhodopen und das Saschtinska-Sredna-Gora-Gebirge
(Bulgarien).
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