Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/244 der Kommision vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/448 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die atlantische biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete Irland und Niederlande sowie Teile der Unionsgebiete Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.
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