Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/251 der Kommision vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/427 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die alpine biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete der Alpen (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien), die Pyrenäen (Spanien und Frankreich), die Apenninen (Italien), das nördliche fennoskandische Gebirge (Finnland und Schweden), die Karpaten (Polen, Rumänien und Slowakei), das Dinarische Gebirge (Slowenien und Kroatien) und den Balkan, das Rila- und das Pirin-Gebirge, die Rhodopen und das Saschtinska-Sredna-Gora-Gebirge (Bulgarien).
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