Mit Stand 16. Januar 2025 hat die Slowakei 644 FFH-Gebiete und 41 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
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Mit Stand 16. Januar 2025 hat die Slowakei 644 FFH-Gebiete und 41 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/239 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine sechzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die pannonische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2008/26 EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/430 der Kommission aktualisiert.
Die sechzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die pannonische biogeographische Region umfasst Teile der Unionsgebiete Tschechien, Rumänien und Slowakei und das Unionsgebiet Ungarn.
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/251 der Kommision vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/427 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die alpine biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete der Alpen (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien), die Pyrenäen (Spanien und Frankreich), die Apenninen (Italien), das nördliche fennoskandische Gebirge (Finnland und Schweden), die Karpaten (Polen, Rumänien und Slowakei), das Dinarische Gebirge (Slowenien und Kroatien) und den Balkan, das Rila- und das Pirin-Gebirge, die Rhodopen und das Saschtinska-Sredna-Gora-Gebirge (Bulgarien).
Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/430 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine 15. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die pannonische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/239 der Kommission aktualisiert.
Die 15. aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.
Die pannonische biogeografische Region umfasst das Hoheitsgebiet Ungarn sowie Teile der Unionsgebiete Tschechien, Rumänien und Slowakei.
Die EU ist nach wie vor der Ansicht, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben.
In der Slowakei gibt es zur Zeit vier transnationale Ramsar-Gebiete (Transboundary Ramsar Sites).
Transnationale Ramsar-Gebiete erstrecken sich über mehr als einen Staat.
Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen über Feuchtgebiete.
Im heutigen Post in diesem Blog sind die transnationalen Ramsar-Gebiete mit Beteiligung der Slowakei aufgelistet. Zukünftige Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Gebieten befassen, werden vom heutigen Post verlinkt.
Der Rat der UNESCO Global Geoparks hat bei seiner Sitzung vom 4. bis 5. September 2022 in Thailand sowie online vom 7. bis 9. Dezember dem slowakisch-ungarischen UNESCO Global Geopark "Novohrad - Nograd" einstimmig die Grüne Karte gegeben.
Hierbei wurden drei Empfehlungen ausgesprochen. Diese Empfehlungen sind jetzt auf der Website der UNESCO Global Geoparks einsehbar.
1. Es sollen neue finanzielle Resourcen aktiviert werden, z.B. Mittel der EU.
2. Die Sichtbarkeit des UNESCO Global Geoparks soll verbessert werden, mindestens beim Besucherzentrum.
3. Die Information in Fremdsprachen in den Museen soll verbessert werden.
Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 36/99 vom 07.02.2023 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2023/239 der Kommission vom 26. Januar 2023 zur Annahme einer vierzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der Pannonischen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der Pannonischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Ungarn, Tschechien, Rumänien und Slowakei Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der Pannonischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/224 der Kommission.
Die 14. Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 17. September 2021 und dem 30. Januar 2022 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU Kommission haben einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Mit Stand 21. März 2023 hat die Slowakei 739 FFH-Gebiete und 41 Vogelschutzgebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU.
Das geht aus dem Natura 2000 Barometer der EU hervor.
Die UNESCO-Weltnaturerbestätte "Buchenwälder" ist eine serielle, transnationale Welterbestätte, die sich über 94 Flächen in 18 Staaten erstreckt. Darunter ist auch die Slowakei.
Im
heutigen Post in diesem Blog wird die UNESCO-Weltnaturerbestätte
Buchenwälder in der Slowakei kurz vorgestellt. Artikel in diesem Blog, die
sich mit dieser Welterbestätte in der Slowakei befassen, sind und werden
vom heutigen Post verlinkt.
Die serielle, transnationale UNESCO-Weltnaturerbestätte Buchenwälder trägt den vollen englischen Namen "Ancient and Primeval Beech Forests of the Carpathians and other regions of Europe".
Die Slowakei besitzt fünf Flächen im Rahmen der seriellen und transnationalen UNESCO-Weltnaturerbestätte "Buchenwälder".
Das Natura 2000 Barometer der EU bietet auch Daten zur Slowakei. Der letzte Stand ist Ende 2021.
Demnach gibt es in der Slowakei 683 Natura 2000-Gebiete. Darunter sind 642 FFH-Gebiete und 41 Vogelschutzgebiete. Einige Gebiete sind sowohl FFH-Gebiete als auch Vogelschutzgebiete.
Die Natura 2000-Gebiete bedecken eine Landfläche von 14.633 km². Die FFH-Gebiete umfassen eine Landfläche von 6.151 km². Die Vogelschutzgebiete umfassen eine Landfläche von 13.105 km².
Die Slowakei hat keinen Anteil an Meeresflächen.
Der Anteil der Natura 2000-Gebiete an der Landfläche der Slowakei ist 29,8 Prozent. Die FFH-Gebiete haben einen Anteil von 12,5 Prozent. Die Vogelschutzgebiete haben einen Anteil von 26,7 Prozent.
Zum Vergleich: Der Anteil der Natura 2000-Gebiete an der Landfläche der EU ist 18,6 Prozent.
Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L37/157 vom 18.2.2022 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2022/224 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Annahme einer dreizehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der pannonischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn Anteil. Ungarn befindet sich vollständig innerhalb der pannonischen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (zwölfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/160 der Kommission.
Die dreizehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 10. August 2020 und dem 11. Februar 2021 gemeldet worden sind.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
In der Ausgabe 50 des Newsletter Natur und Biodiversität Natura 2000 der EU vom Juli 2021 werden die Daten zu Natura 2000 mit Stand Dezember 2020 aufgelistet. Wir sehen uns die Daten an und vergleichen sie mit den Daten vom Dezember 2019.
Heute ist die Slowakei an der Reihe. In der Slowakei gab es im Betrachtungszeitraum keine Änderungen bei der Zahl und Fläche der Natura 2000-Gebiete.
Das Welterbekomitee der UNESCO hat bei seiner 44. Sitzung vom 16. bis 31. Juli 2021 der Aufnahme von fünf erweiterten Flächen im Rahmen der UNESCO-Weltnaturerbestätte "Buchenwälder" in der Slowakei zugestimmt. Damit hat sich die im Post vom 25.07.2021 in diesem Blog formulierte Erwartung wenigstens zum Teil bewahrheitet.
Dies sind die neuen Flächen in der Slowakei:
Das Gebiet Kyjovský prales wurde nicht aufgenommen. Es wurde empfohlen, dass die Pufferzone dieses Gebiets ausgeweitet wird sowie dass diese Pufferzone mit der Pufferzone des Gebiets Vihorlat verbunden wird.
Die serielle und transnationale UNESCO-Weltnaturerbestätte "Buchenwälder" war in zweifacher Hinsicht eines der Themen bei der 44. Sitzung 2021 des UNESCO-Welterbekomitees.
Einerseits ging es um die Erweiterung der Welterbestätte auf weitere Staaten. Andererseits ging es um den Zustand der bestehenden Welterbestätte. Dies erfolgte im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung über den Zustand der Bewahrung der Welterbestätten.
Es ging hier vor allem um die Komponeten der Welterbestätte, die sich in Albanien und Rumänien befinden.
Es soll vor Ort untersucht werden, welche negativen Auswirkungen Kahlschläge in den Pufferzonen auf das Welterbe haben. Die Schutzfunktion der Pufferzonen soll verstärkt werden. Die natürliche Entwicklung der Buchenwald-Ökosysteme soll gestärkt werden. Ungestörte Prozesse sollen gefördert werden.
Die Slowakei ist ein Staat in Mitteleuropa.
Im heutigen Post in diesem Blog sind die internationalen Schutzgebiete der Slowakei aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Schutzgebieten befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.
Bei der 44. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees, die vom 16. bis 31.07.2021 stattfindet, ist eine positive Entscheidung über eine Erweiterung der bestehenden UNESCO-Weltnaturerbestätte "Buchenwälder" auf sechs Flächen in der Slowakei zu erwarten.
Die serielle, transnationale UNESCO-Weltnaturerbestätte Buchenwälder trägt den vollen englischen Namen "Ancient and Primeval Beech Forests of the Carpathians and other Regions of Europe". Nach der jetzt anstehenden Erweiterung wird sie Flächen in 20 Staaten umfassen.
Dies sind die neuen Flächen in der Slowakei:
Das Natura 2000-Netz der EU muss in allen 27 Mitgliedstaaten der EU, somit auch in der Slowakei umgesetzt werden.
Das Natura 2000-Netz wird aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sowie aus der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten* (Vogelschutzrichtlinie) gebildet.
* Ersetzt die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.
* gemäß dem Natura 2000-Newsletter Nr. 49 vom Dezember 2020
Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L51/303 vom 15.02.2021 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2021/160 der Kommission vom 21. Januar 2021 zur Annahme einer zwölften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der pannonischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn Anteil. Ungarn befindet sich vollständig innerhalb der pannonischen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (elfte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/98 der Kommission.
Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L51/702 vom 15.02.2021 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2021/165 der Kommission vom 21. Januar 2021 zur Annahme einer vierzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete)
stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und
Pflanzen.
An
der alpinen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Bulgarien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien und Spanien Anteil. Die EU hat
Anteil an neun biogeographischen Regionen.