Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 36/99 vom 07.02.2023 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2023/239 der Kommission vom 26. Januar 2023 zur Annahme einer vierzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der Pannonischen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An der Pannonischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Ungarn, Tschechien, Rumänien und Slowakei Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der Pannonischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/224 der Kommission.
Die 14. Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 17. September 2021 und dem 30. Januar 2022 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU Kommission haben einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
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