Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/430 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine 15. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die pannonische biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/239 der Kommission aktualisiert.
Die 15. aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.
Die pannonische biogeografische Region umfasst das Hoheitsgebiet Ungarn sowie Teile der Unionsgebiete Tschechien, Rumänien und Slowakei.
Die EU ist nach wie vor der Ansicht, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.