Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2025/257 der Kommission vom 7. Februar 2025 hat die EU eine achtzehnte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die mediterrane biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2006/613 EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/424 der Kommission aktualisiert.
Die achtzehnte aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 5. März 2023 und dem 29. Februar 2024 vorgeschlagen worden sind.
Die mediterrane biogeographische Region umfasst die Unionsgebiete von Griechenland, Zypern und Malta sowie Teile der Unionsgebiete Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.