Die Europäische Union
hat im EU-Amtsblatt L 36/153 vom 07. Februar 2023 den "Durchführungsbeschluss
(EU) 2023/241 der Kommission vom 26. Januar 2023 zur Annahme einer sechzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete)
stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und
Pflanzen.
An
der mediterranen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern Anteil. Die EU hat
Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die
erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung
2006/613/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit
dem
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/234 der Kommission.
Die sechzehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete
sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den
Mitgliedsstaaten zwischen dem 17. September 2021 und dem 30. Januar 2022 gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU Kommission haben einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie
92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu
erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Weitere Informationen