Mit dem Durchführungbeschluss (EU) 2024/424 der Kommission vom 2. Februar 2024 hat die EU eine 17. aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region angenommen.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung werden auch FFH-Gebiete genannt.
Eine erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die mediterrane biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EG verabschiedet. Diese Liste wurde zuletzt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/241 der Kommission aktualisiert.
Die 17. aktualisierte Liste berücksichtigt Gebiete, die zwischen dem 18. Juli 2022 und dem 6. Februar 2023 vorgeschlagen worden sind.
Die mediterrane biographische Region umfasst die Unionsgebiete Griechenlands, Zyperns und Maltas sowie Teile der Unionsgebiete von Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal.
Die EU ist nach wie vor der Ansicht, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben.
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